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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 254
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tes erkannt: (Der Beschluß) ruft [. . .] gleichsam eine Bürgerwehr in der
Bürgerwehr ins Leben, welche unserer Ansicht nach gegen das Gesetz verstößt
und welche leicht Anlaß geben könnte, die NichtUnterzeichner als
feindlich gegenübergestellt zu betrachten, wodurch gerade der entgegengesetzte
Zweck (als der Aufrechterhaltung der Ordnung, T.M.) erreicht
w/raf.48

Diese Ansicht setzte sich rasch durch, denn schon kurz darauf beschloß der
Große Ausschuß, am zentralen Moment des Entschlusses festzuhalten, jedoch
eine andere Form zu finden: Fortan sollten keine Gewehre mehr unentgeltlich
abgegeben und die Gewehrbesitzer nur noch dann als Bürgerwehrmitglieder
anerkannt werden, wenn sie sich schriftlich verpflichteten,
an den Übungen teilzunehmen. Einen tüchtigen Kern der Bürgerwehr wollte
man dadurch erreichen, nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch
als Ansporn für eine weiterhin angestrebte vollkommene Organisation der
Bürgerwehr - ein Gedanke, den man freilich jetzt erstmals und erstmal
aufgegeben hatte.49

Dieser Beschluß schuf Unwillen. Wenige Tage sah sich das Bürgermeisteramt
zu der Klarstellung genötigt, daß selbstverständlich das Bürgerwehrgesetz
weiter gelte, daß die Änderungen hauptsächlich wegen der Teilnams-
losigkeit ins Auge gefaßt wurden und daß noch 100 Gewehre im Besitz der
Wehrkommission seien, die an Vermögenslose lehnungsweise abgegeben
werden können. Aus welcher Richtung die Kritik an dem Beschluß kam,
verrät die Versicherung: Jeder, der nicht durch die trübe Brille der Parteisucht
oder unbegründeten Mißtrauens sieht, wird in allen diesen von Gemeinderath
und den beiden Kommissionen getroffenen Anordnungen gewiß
nur das aufrichtige Bestreben in Sachen der Bürgerwehr, endlich einmal
etwas zustande zu bringen, erblicken können.50

Von nun an änderte sich nichts mehr an der Lahrer Bürgerwehr. Die Beschlüsse
einer gemäßigt-liberalen Mehrheit vom 12. April und 1. September
hatten gezeigt, daß der Gedanke einer Bürgermiliz als Mittel im sozialen
Kampf in Lahr stark in den Vordergrund drang. Er war jeweils in Zeiten
heftiger republikanischer Aktivitäten entstanden und rief deshalb nicht
unberechtigt das Mißtrauen der Lahrer Republikaner hervor. Dem steht
übrigens nicht entgegen, das das Bemühen um eine Wehr aller Bürger, daß
zumindest verbal nicht verstummte, ehrlich gewesen sein mag. In der liberalen
Weitsicht waren die Parteien (vorübergehende) politische Verirrungen
im Volk, die seinen Kern, die utopische Gemeinschaft mittlerer Existenzen,
nicht berührten. In der Praxis freilich fand 1848 auf allen Ebenen längst
realpolitischer Klassenkampf statt. Daß dieser aber das Grundthema jener
Zeit, die Bekämpfung absolutistischer Obrigkeitsstaaten und das Erringen

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