http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1999/0287
Die Revolution 1848/49 in der Gemeinde Lautenbach
im Renchtal
Hans-Martin Pillin
Die Stadt Oberkirch gehörte in den Revolutionsjahren 1848/49 zu den „unterwühltesten
Orten" des Großherzogtums Baden, d. h. die Mehrheit der
Bevölkerung Oberkirchs engagierte sich - wie dies zahlreiche überlieferte
Dokumente bestätigen - für die Verwirklichung der Demokratie und die
Schaffung eines deutschen Nationalstaates. Aufgrund dieses Tatbestandes
darf man davon ausgehen, daß zumindest Teile der Bevölkerung des in
nächster Nähe von Oberkirch gelegenen Dorfes Lautenbach auch schon im
Revolutionsjahr 1848 und nicht erst - wie dies Quellen belegen - während
der badischen Revolution vom Frühjahr und Frühsommer 1849 mit den
Revolutionären und deren Ideen sympathisierten.
Entscheidend für das Eintreten Lautenbacher Bürger zugunsten der Revolution
wurden nach der Flucht des Großherzogs von Baden und nach der
Ausrufung der Republik in Offenburg am 13. Mai 1849 die Verordnungen
und Befehle, die von der revolutionären Regierung und insbesondere vom
Bezirksamt in Oberkirch ausgingen. Auf diesem Wege wurden schließlich
auch weite Kreise der bislang konservativ eingestellten bäuerlichen Bevölkerung
Lautenbachs in den Sog der Revolution hineingezogen. Wie dies im
einzelnen vonstatten ging, belegt die Akte „Revolution von 1849", die im
Gemeindearchiv von Lautenbach aufbewahrt wird.1
In der Gemeinde Lautenbach wie auch andernorts in Baden entstanden im
Zusammenhang mit der Übernahme der Regierung durch den badischen
Landesausschuß in den Kommunen revolutionäre Ämter und Organe, vornehmlich
der Volksverein bzw. die Bürgerwehr, das Bürgerwehrgericht,
der Wehrausschuß, der in den meisten Fällen mit dem Gemeinderat identisch
war, und der von außen agierende Zivilkommissar.
Der in der Gemeinde Lautenbach gegründete Volksverein hatte die Aufgabe
, entscheidend zur Vorbereitung und Durchführung der Revolution beizutragen
. In Lautenbach wurde der Volksverein nach dem Vorbild in anderen
Orten schließlich in „Bürgerwehr" umbenannt,2 obwohl die Bürgerwehr
bis dahin eine andere, gesetzlich eingerichtete Institution war. Der
Name „Bürgerwehr" diente offensichtlich als Tarnkappe für die Belange
der Revolutionäre. Das sogenannte Bürgerwehrgericht konstituierte sich jeweils
zur Klärung rechtlicher Fragen bezüglich der Bürgerwehr.3
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