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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 289
(PDF, 129 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1999/0289
Eine wichtige Position nahmen in Lautenbach während der Revolutionsmonate
Bürgermeister Matthias Huber und die vier Gemeinderäte Fies,
Vogt, Spinner und Zerrer ein. Sie mußten die von den übergeordneten revolutionären
Stellen herausgegebenen Befehle und Verordnungen weitergeben
und ausführen.4 In der Endphase der badischen Revolution, in der militärische
Erfolge über den Fortbestand der Revolution entschieden, entwickelte
sich der Gemeinderat zu einem Wehrausschuß, der unter anderem
für die Bewaffnung und Einberufung der Bürgerwehr zuständig war.

Aus den Lautenbacher Akten ist ersichtlich, daß der Bürgermeister und der
Gemeinderat sich jeweils den Anordnungen der Revolutionsregierung und
des Oberkircher Zivilkommissars fügten. Ob sie dies nur deshalb taten,
weil auf Nichtbeachtung der Befehle hohe Strafen und schließlich sogar
die standrechtliche Erschießung standen, oder aus innerer Überzeugung
und Sympathie für die Sache der Revolution, läßt sich nicht eindeutig ermitteln
.

Äußerst gewissenhaft und mit reger Betriebsamkeit erledigten der Bürgermeister
und der Gemeinderat von Lautenbach beispielsweise die Vorarbeiten
zur demokratischen Wahl der „Konstituierenden Versammlung",5 die
am 3. Juni 1849 stattfinden sollte. Am 29. Mai 1849 hatten Bürgermeister
Huber und die vier Gemeinderäte sämtliche Wahlberechtigte und Wählbare
, welche das 21. Lebensjahr zurückgelegt haben, vorgeladen und ihnen
den Inhald der Sache vorgetragen. Gleichzeitig hat man sich mit den Bürgern
ins Benehmen gesetzt, daß die Commission (zur Vorbereitung der
Wahl) in vier Mittgliedern bestehen sollet Bei der sich anschließenden
Abstimmung in der versammelten Bürgerschaft wurden Bürgermeister
Matthias Huber, die Gemeinderäte Spinner und Vogt sowie Anton Hoferer
zu Mitgliedern der erwähnten Kommission gewählt.7

Der einflußreichste revolutionäre Amtsträger in Lautenbach war zweifellos
der Zivilkommissar. Im Amtsbezirk Oberkirch, zu dem Lautenbach bekanntlich
gehörte, bekleidete dieses Amt zunächst der Oberkircher
Kreuzwirt Josef Geldreich. Sein Nachfolger wurde am 29. Mai 1849 der
Oberkircher Bürgermeister Christian Fischer.

In der besagten Lautenbacher Akte „Revolution von 1849" tritt der Oberkircher
Zivilkommissar Josef Geldreich gleich im ersten Schriftstück mit
folgendem Befehl an den Lautenbacher Bürgermeister Huber in Erscheinung
: Sämtliche Bürgermeister werden hiermit beauftragt, dafür Sorge zu
tragen, daß in jeder Gemeinde zur Entscheidung der Bürgerwehr Angelegenheiten
schleunigst im Bürgerwehrgericht niedergesetzt werde. Oberkirch
, den 23. Mai 1849, der Civil-Commissair J. Geldreich}

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