Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 291
(PDF, 129 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1999/0291
sein, die man zusammen mit anderen aufgrund eines behördlichen Befehls
wieder einfangen sollte.15 Einige Soldaten aus Lautenbach gehörten wohl
zu den Verteidigern der letzten revolutionären Bastion in Rastatt, die am
23. Juli 1849 kapitulieren mußte.

Nachdem die badische Revolution durch den Einsatz preußischer Truppen
militärisch niedergeschlagen worden war und im Renchtal wie auch in den
anderen Regionen des Großherzogtums Baden der Kriegs- bzw. Ausnahmezustand
erklärt worden war, den mobile Kolonnen und militärische
Streifkorps sicherten, wurden alle diejenigen, die sich während der Revolution
hervorgetan hatten, zur Verantwortung gezogen, sofern sie sich dieser
nicht durch Flucht entzogen. Zu letzteren gehörte der Lautenbacher
Kreuzwirt Ludwig Mast, in dessen Gaststätte mehrere Versammlungen der
Lautenbacher Revolutionäre stattgefunden hatten. Er floh nach dem Einrücken
der Preußen nach Nordamerika, wo er wenige Jahre später starb.
Das Gasthaus „Zum Kreuz" hatte er vor seinem Weggang an seinen
Schwager Schmiederer verkauft.16

Bürgermeister Matthias Huber wurde seines Amtes enthoben und durch einen
behördlich eingesetzten Bürgermeister ersetzt. Es war dies Michael
Fieß, der zunächst als „Bürgermeister-Verweser" und seit dem 25. Juli
1849 als „Bürgermeister" urkundlich belegt ist.17

Ein wichtiges Anliegen der Kräfte der „alten Ordnung" bestand darin, daß
alle Waffenträger Lautenbachs entwaffnet wurden. Es erging deshalb am
23. Juli 1849 der Befehl, das dieselben (Lautenbacher Bürger) ihre Wafen
und Kleidungsstücke, welche sie von ihrer Zurückkör von Karlsruhe mitgebracht
haben, auf der hiesigen Rathsstub abzugeben haben}* Darüber hinaus
waren alle übrigen Lautenbacher Bürger verpflichtet, ihre in den
Privathäusern aufbewahrten Gewehre und andere Waffen im Rathaus abzuliefern
.

Der Kriegszustand wurde bis in die beginnenden fünfziger Jahre des 19.
Jahrhunderts aufrechterhalten. Dafür spricht, daß noch 1851 mobile Kolonnen
nach Oberkirch geschickt wurden, welche die Bürgermeister mit Rat
und Tat zu unterstützen hatten.19

291


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1999/0291