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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 334
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Rechtspraktikant43. Er hatte sich als Aktuar in Salem als Schriftführer bei
verschiedenen Verhandlungen gebrauchen lassen und war Schriftführer
oder Sekretär des Zivilkommissars von Heiligenberg. Am 30. Januar 1850
wurde er vom Hofgericht Konstanz zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt,
aber später vom Oberhofgericht für klagfrei erklärt. Der 30jährige entschloß
sich zu einem Studium der Theologie. Die gegen ihn verhängte Vermögensbeschlagnahme
wurde zu Beginn des Studiums zurückgenommen.
Bauer wurde Pfarrer und starb in Freiburg im Jahre 1888.

Andreas Burger, der gemeinsam mit Theodor Armbruster am 22. Juli 1849
verhaftet und nach Freiburg gebracht worden war, war Vorstandsmitglied
des Volksvereins und Mitglied des Sicherheits- und Wehrausschusses44. Er
galt als ein besonderer Wühler. Er versuchte auch in Einbach einen Volksverein
zu gründen und war Mitglied der Wahlkommission zur Verfassungsgebenden
Versammlung. 14 Tage nach seiner Entlassung aus dem Freiburger
Gefängnis wurde Burger am 18. September 1849 von der Ausübung
des Schriftverfassungsrechts suspendiert. Am 29. Dezember 1849 wurde er
vom Hofgericht Bruchsal zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt und am 20.
Juli 1850 vom Obergerichtshof für verdachtlos erklärt.

Rechtskandidat Albert Duttlinger war Schriftführer des Volksvereins und
des Wolfacher Zivilkommissars Burckhardt45. Er übersandte 166 fl 16 kr
an den Landesausschuß, die der Volksverein im Mai 1849 gesammelt hatte.
Am 14. Juli 1849 wurde die Fahndung nach ihm ausgeschrieben. Er flüchtete
in die Schweiz, wollte jedoch im März 1850 wieder nach Baden
zurückkehren, nachdem am 7. Februar 1850 die Untersuchung gegen ihn
wegen Hochverrats vom Hofgericht Bruchsal ausgesetzt worden war.
Der Lederhändler Wilhelm König, ein aus Arnstadt stammender Wolfacher
, war Bürgerausschußmitgleid, Hauptmann der Bürgerwehr sowie
Schriftführer des Volksvereins und Wehrausschusses46. Er hielt in den
Amtsgemeinden Volksversammlungen ab und hielt aufreizende Reden.
1849 wurde er als Bürgerausschußmitglied suspendiert. Nach seiner Verhaftung
am 26. Juli 1849 blieb König bis zum 10. Dezember 1849 im Freiburger
Gefängnis; er wurde gegen Kaution entlassen. (Seine Gefangenschaft
verbrachte er zeitweise mit den anderen Kinzigtäler Revolutionären,
von denen Theodor Armbruster in seinen Lebenserinnerungen berichtet47.)
Am 7. Februar 1850 verurteilte ihn das Hofgericht Bruchsal wegen Hochverrats
zu eineinhalb Jahren Zuchthaus. Das Urteil wurde am 12. Juli 1850
vom Oberhofgericht Mannheim bestätigt und König zu sechs Wochen
peinlichem Gefängnis verurteilt. Das Zucht- und Korrektionshaus Bruchsal
schlug ihn zur Begnadigung vor, was nach Angaben vom 26. August 1850
genehmigt wurde.

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