http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1999/0415
Alte Aufnahme (Stadtgesch. Institut) von Neusatz mit dem Waldsteger Schlößchen
im Vordergrund
(Schweinemast) und Holzniessung, Wunn und Weide und allen andern
Nutzungen und Gerechtigkeiten. Diese sind nun genauer spezifiziert:
Waldsteg das Schlößlein mit Wasser, Graben und seinem Begriff mit Garten
und anderem; die alte Stallung vor dem Schlößlein; die neue Scheuer
und Stall, wie die von neuem aufgeschlagen sind; 2 Tagwan Matten an der
Rietmatte; die Laufbach; 12 große Steckhaufen Reben und den Wein, der
an solchen Reben wächst. Ihn hat der Inhaber Waldstegs auf der herrschaftlich
-badischen Kelter zu Waldsteg zu trotten, ohne daß davon Kelterwein
gegeben werden muß; lh Jeuch Acker an denselben Reben; ein Gartenplätzlein
vor dem Schloß oberhalb der alten Scheuer, wovon 4 Pfg. Zins
gehen; ein großes Vorgelände mit Bäumen an den Waldmatter Weg
stoßend; eine Hofstatt am Haus, worauf früher eine Sägmühle stand, die
jährlich 4 Pfg. Bodenzins gibt; 1 ]h_ Jeuch Acker an der Krebshalde an
Hans Mener am Waldsteger Weg; 2 Jeuch Acker oben am Stüdich, die jetzt
zu Büschen verwachsen sind; 1 ]h Tagwan Matten auf dem Mettich am
Bach, geben jährlich 9 Schilling Straßburger Pfennig Bodenzins und dann
21 Straßburger Pfennig auch Bodenzins; 1 Sester Hafer laut des Zinsbuchs.
Wie in den älteren Lehensurkunden wird das Holzhau- und Eckerichrecht
im Wäldchen Stüdich aufgeführt: Holz zum Bauen und Unholz zum Brennen
kann daraus bezogen werden. Während des Eckerichs (Schweinemast)
können soviel Schweine dehemfrei (Gebühr) in den Wald getrieben werden
, wie es jedem Einwohner zu Waldsteg in seinem Haus zusteht.
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