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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 416
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Das Schlößchen und die Güter sind ein freies Gut und ihre Inhaber brauchen
keine Bete, Schätzung, Frondienste und dergleichen Lasten tragen,
sondern haben einen freien Sitz, wie zuvor die Zeutern, Wiedergrien und
Hagenbach(-buch). Wenn aber der Inhaber einen Reb- oder Hofmann dahin
setzt, muß dieser für seine Person und Güter die vorgenannten Lasten
tragen wie andere Untertanen und Einwohner im Neusatzer Tal.

Im Kauf inbegriffen sind die Fische im Schloßgraben, desgleichen der abgelöste
Kalk samt dem übrigen Bauholz, das zu Waldsteg liegt. Der Zimmermann
-Meister Michel soll alles, was er laut des Verdingzettels an der
neuen Scheuer und Stall zu machen schuldig ist, Doktor Jakoben bereiten
und Veus das Verdinggeld im Verdingzettel gänzlich streichen und bezahlen
. Dem alten Kanzler sollen auch Heu und Öhmd zustehen, das in diesem
Jahr wächst, samt 10 Schilling Straßburger Pfennig, welche der Rebmann
von der Rietmatte an St. Martin zu zahlen hat. Der Rebmann soll
heuen und Dr. Jakob den Fuhrlohn geben. Von dem im nächsten Herbst
wachsenden Wein erhält er die Hälfte des weißen und des roten, welche
Veus hatte, doch muß er ebenso die entsprechenden Löhne: Leser-, Träger,
Trott- und Weinbotenlohn ganz zahlen. Der andere Teil des Weins, der dem
Rebmann gehört, soll Dr. Veus als sein Unterpfand zustehen und zwar
wegen des Gelds, der Frucht und anderem, das er dem jetzigen Hofmann
Wendel geliehen hatte. Was an Bodenzinsen bis zum vergangenen St. Martinstag
angefallen ist, soll Dr. Veus zahlen. Außerdem soll er noch ein
Viertel Korn oder das Geld dafür auf seinen (Veus) halben Teil des Weins,
leihen. Das zu Waldsteg stehende Vieh (die Hälfte des Dr. Veus) wird
durch zwei verständige Männer, die der Vogt von Bühl dazu verordnet, geschätzt
. Der Kaufpreis beträgt 400 Gulden. Diese Verkaufsurkunde berücksichtigt
nicht nur die zum Schloß gehörenden Liegenschaften und Rechte,
sondern auch den zu erwartenden Weinertrag, die begonnenen Baumaßnahmen
und Baumaterialien, die damit verbundenen Arbeiten und den
Viehbestand. Wir haben also eine ins einzelne gehende Vereinbarung vorliegen
, wie wir sie auch zwischen den beiden gelehrten bürgerlichen Juristen
erwarten können. Vom Schloß selbst erfahren wir in dieser Momentaufnahme
, daß eine alte Stallung vor dem Gebäude vorhanden war und daß
man dabei war, Scheuer und Stall neu zu bauen. Der Graben vor dem
Schloß wurde als Fischteich genutzt. Was ist nun über den badischen
Kanzler Kirser und seine Familie bekannt? Veus bezeichnet den Altkanzler
in der Urkunde als seinen lieben Herrn und Gevatter.

Die Familie Kirser als Inhaber von Waldsteg

Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts tauchen in den lokalen
Quellen zahlreiche Personen mit den Namen Kirser auf, doch bleibt die

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