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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 424
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Freudenthal Baden-Baden und die umliegenden Orte.2 Im April 1633 übertrugen
die in Heilbronn versammelten evangelischen Stände die Herrschaften
Baden-Durlach und Baden-Baden nun an Markgraf Friedrich V. Die
katholischen Einwohner der Markgrafschaft Baden-Baden mußten dem lutherischen
Markgrafen huldigen (in Baden-Baden im Juli 1633 im Neuen
Schloß). Seine Herrschaft unter dem Schutz des schwedischen Heeres - in
dem nicht wenige deutsche Adlige so wie Rheingraf Otto Ludwig Kommandostellen
innehatten - dauerte nur rund zwei Jahre.

Denn durch die verheerende Niederlage Bernhards von Weimar und Gustav
Horns bei Nördlingen im September 1634 und das stürmische Vorrücken
der kaiserlichen und bairischen Armeen nach Südwestdeutschland wurden
die Machtverhältnisse erneut völlig umgestürzt. Noch im September 1634
wurden Baden-Baden und Bühl besetzt. Markgraf Wilhelm von Baden-
Baden kehrte in sein Herrschaftsgebiet zurück und wurde im Mai 1635
durch Verfügung des Kaisers Ferdinand II. in beiden Markgrafschaften
eingesetzt. Damit hatte die fünfte Phase des Krieges begonnen. Sie wurde
die leidenvollste für die Bevölkerung des mittelbadischen Raumes, denn
sie war durch Totschlag, Mißhandlungen und Plünderungen, durch Brandschatzungen
und Kontributionen ausgeblutet und erschöpft, auch wenn sie,
anders als die Bevölkerung der südlichen Ortenau und der Grafschaft Hanau
, von Truppendurchzügen und Kriegshandlungen weniger berührt wurde.
Erst in den vierziger Jahren, im Sommer 1644 und im Frühjahr 1645,
stürzten Vorstöße französischer Truppen rheinabwärts auf Lichtenau und
Stollhofen das Land in neuen Schrecken. Auch die Friedensschlüsse von
Münster und Osnabrück im Oktober 1648 brachten der Bevölkerung noch
keine Erleichterung. Die schwedischen Besatzungen blieben bis zum Sommer
1650 im Land, als Druckmittel für die von Schweden geforderten Entschädigungszahlungen
. Erst danach konnte, mühsam und zögerlich, der
Wiederaufbau beginnen.

Es versteht sich, daß der dreimalige Herrschaftswechsel, 1622 in der Markgrafschaft
Baden-Baden, 1632 und 1634 in beiden Markgrafschaften, mit
mannigfachen Unzuträglichkeiten für die notleidende Bevölkerung verbunden
war. Nicht nur, daß sie Einquartierungen von verrohten Soldaten zu ertragen
, Umlagen für Kontributionszahlungen aufzubringen, ja mit Zwangsrekrutierungen
in die Landmiliz zu rechnen hatte. Jeder Herrschaftswechsel
bedeutete den mehr oder weniger stark ausgeübten Zwang zum Übertritt
zur anderen Konfession. Friedrich V. ließ 1633 die lutherische Konfession
auch in der Markgrafschaft Baden-Baden zur Landesreligion
erklären.3 Immerhin duldete er mancherorts noch katholische Geistliche
und den katholischen Kult in Simultankirchen. Markgraf Wilhelm von Baden
-Baden verfügte 1635 die Zwangsausweisung aller lutherischen Geistli-

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