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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 432
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Dichter Moscherosch. Sie halten sich eher - wie in Leichenschriften üblich
- bei der Familiengeschichte auf: das Ehepaar gab sieben Söhnen und vier
Töchtern das Leben.

Der Einfall der Kaiserlichen nach der Schlacht bei Nördlingen im September
1634 setzte der kaum mehr als zweijährigen Verwaltungstätigkeit ein
Ende und trieb den Herrn von Stein von seinen Besitzungen. Doch auffallend
spät, erst im Dezember 1634, trat er die Flucht nach Straßburg an, wohin
schon lange zuvor Friedrich V. mit seinem Hofstaat geflohen war. Hatte
er Hoffnung, sich auf Grund seiner Beziehungen auch zur andern Seite,
zu Markgraf Wilhelm von Baden-Baden, in Neuweier halten zu können?
Er scheint ziemlich mittellos angekommen zu sein, omnia secum portans
wie es heißt, und lebte mit seiner Familie nicht am markgräflichen Hof im
,Drachenschlössel', der Residenz der Markgrafen in Straßburg, sondern,
vom Magistrat und Privatpersonen unterstützt, in eigenem Haushalt.21 Aus
den knappen Worten der Leichenpredigt läßt sich so viel schließen, daß er
in den Jahren bis zum Kriegsende als juristischer Ratgeber zur Verfügung
stand, Vormundschaften übernahm, aber auch als Berater der nach Straßburg
geflüchteten evangelischen Landesherren gebraucht wurde. Seine juristische
Bildung und Erfahrung kamen ihm zugute. Ein Amt im Straßburger
Magistrat, so wie andere badisch-durlachische Räte, scheint er nicht
angestrebt zu haben. Doch wurde er noch in Straßburg, 1650, zum Rat der
Ortenauer Reichsritterschaft, der schon seine Vorfahren angehört hatten,
ernannt.22 Nicht aus der Leichenschrift, aus anderen Quellen wird deutlich,
daß er auch noch im Exil auf die Vermehrung des Familienbesitzes bedacht
war. Er erwarb 1641 oder 1642 Anteil an der - zerstörten - Ganerbenburg
Bossenstein im Achertal und nannte sich fortan nach diesem Rittergut
(s. Titelblatt, S. 425)23

Noch nicht der Friedensschluß 1648, aber der Abzug der schwedischen
und kaiserlichen Truppen vom Oberrhein 1651, erlaubte ihm die Rückkehr
nach Neuweier. Eine neue Epoche wirkungsvoller Tätigkeit brach an. Er
blieb im Amt als Geheimer Rat Friedrichs V. und scheint sich besonders
um den Wiederaufbau von Kirchen und Schulen Verdienste erworben zu
haben. Die höchste Ehrung erfuhr Friedrich von Stein, als er, schon sechzigjährig
, durch Herzog Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel 1661
zum Rat der evangelischen Domkapitulare des Bistums Straßburg ernannt
wurde. Zu dieser Funktion so viel: Das Straßburger Domkapitel hatte sich
1584 endgültig in einen evangelischen und einen katholischen Teil gespalten
, nachdem die Evangelischen die Verwaltungszentrale des Kapitels, den
Bruderhof, gewaltsam besetzt hatten. Die katholischen Domherren zogen
später nach Molsheim, die evangelischen, die „Bruderhöfischen", blieben
in Straßburg unter dem Schutz der Stadt und der deutschen evangelischen

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