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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 433
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Fürsten, die dann im Westfälischen Frieden auch die reichsrechtliche Sanktionierung
des evangelischen Kapitelteils erreichten. Die Evangelischen erhielten
damit offiziell acht Kapitularstellen von vierundzwanzig, davon
zwei für je ein Mitglied der Häuser Braunschweig und Mecklenburg. Diese
Domherren residierten so gut wie nie in Straßburg, sondern bezogen lediglich
von dort die Einkünfte ihrer Präbende.24

Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel war um 1648, noch minderjährig
, in das evangelische Kapitel aufgenommen und von seinen Mit-
Domherren zum Dekan gewählt worden. Aus welchen Gründen dessen
Wahl auf Friedrich von Stein fiel, ob etwa dessen Kenntnis der Straßburger
Verhältnisse und die Nähe Neuweiers zu Straßburg eine Rolle spielten, ist
noch zu klären.25

Seine Tätigkeit muß allerdings schon durch Alterskrankheiten beeinträchtigt
gewesen sein. Oft ließ er sich durch seinen zweiten Sohn Karl vertreten
. Kurz vor seinem Tod 1666 verzichtete er auf die Ratsstelle bei der
Ortenauer Ritterschaft.

Die Leichenpredigt verschweigt, wie es den Begräbniskonventionen entspricht
, die Familienzwistigkeiten, welche die letzten Jahre des Schloßherren
in Neuweier überschatteten. Aktenbestände des Badischen Generallandesarchivs
enthalten einen Brief Friedrichs von Stein vom Jahr 1664 an
Friedrich V., in dem er den Markgrafen davon unterrichtet, daß er seinen
ältesten Sohn Friedrich enterbt habe. Er bittet darum, die Lehensrechte auf
seinen zweiten Sohn Karl zu übertragen.26

Ungeschönt wirft er in diesem Schreiben seinem ältesten Sohn sexuelle
Ausschweifungen und uneheliche Kinder vor, daneben hohe Schulden und
- man mag es kaum glauben - der Sohn Friedrich habe ihn vor die Klinge
gefordert. Tatsächlich enthalten die Karlsruher Akten den Lehensbrief für
den zweiten Sohn Karl und dessen Dankschreiben an den baden-durlachi-
schen Markgrafen.

Am 12. Oktober 1666 starb Friedrich von Stein in seinem Schloß in Neuweier
am „Schlagfluß". Erst am 22. Oktober wurde er, wir sagten es schon,
in der Kirche in Lichtenau bestattet. Der Eintrag des Pfarrers Joachim
Westphal im Kirchenbuch ist lapidar:

Den 22 Octobris ist der Alte Herr von Stein, N: Friedrich allhier zu Lichtenau
in der Kirch begraben worden, aetatis 65.21

Der Nachfolger und zweite Sohn Karl stiftete bei dieser Gelegenheit einen

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