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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 447
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1999/0447
fertigt von Förster Gebhardt zu (Rhein-)Bischofsheim im Jahre 1773
(Maßstab 1 : 8475).1
2. Situationsplan des Rheins von Helmlingen bis Neuburgweier
(1 : 37 000) erstellt 1816 durch Krauth.2

Der Anlaß zur Anfertigung der Karte von 1773 war die Allmendteilung
zwischen den angeführten Gemeinden. Zu diesem Zweck wurde u.a. die
Eigentumsgrenze zwischen Lichtenau und Scherzheim durch eine Reihe
von 35 Grenzsteinen festgelegt, die im Osten im Lichtenauer Wörth begann
und bei der „Redoute" südlich von Drusenheim (am Südufer des
Kreuzrheins) aufhörte. Die Steine trugen auf der Lichtenauer Seite ein Bischofskreuz
und auf der Scherzheimer Seite einen Rhombus.

Von der damals existierenden Rheinbanngrenzlinie wurde 60 Jahre später
gesagt, daß diese seit undenklichen Zeiten die respektive Lage des Eigentums
der Ufergemeinden fest bestimmte* d.h. seit Menschengedenken hatte
es nie eine Änderung derselben gegeben. Auch in der Zeitspanne von 43
Jahren, die zwischen der Anfertigung der beiden genannten Karten liegt,
gab es keine Veränderungen. Dieser Tatbestand verdient besonders festgehalten
zu werden, denn gerade in diesem Zeitabschnitt erfolgte eine Überprüfung
, d.h. eine Erneuerung bzw. Bestätigung der Rheinbanngrenze.

Im Jahre 1769 beschlossen nämlich Frankreich und seine rechtsrheinischen
Nachbarn am Oberrhein, eine gemischte Kommission einzusetzen, die diese
Revision durchführen sollte mit dem Ziel, eine moderne, besser kontrollierbare
und besser geschützte Grenzziehung festzulegen. Diese Kommission
bestand unter der Leitung von Francois-Bernardin Noblat (1714—1792).
Ihre badischen Mitglieder waren die Herren Schenk und Wallbrunn. Die
Kommission begann ihre Arbeit an der Schweizer Grenze im Jahre 1770
und war mit ihrer Arbeit 1780 in die Gegend von Straßburg gelangt. Für
unsere Betrachtungen bedeutet das, daß der Plan von 1773 den Zustand vor
der Noblatschen Revision wiedergibt. Noblat bzw. ab 1784 sein Sohn
Marie-Francois Pierre Noblat haben ihre Arbeit im Jahre 1790 eingestellt
und waren dabei bis Roeschwog gelangt.4 Sie haben also auch die Banngrenze
im Bereich von Drusenheim bearbeitet. Wie wir schon oben festgestellt
haben, wurden dabei aber, wie der Kartenvergleich zeigt, keine merklichen
Änderungen durchgeführt. Wir wollen das erörterte Stück der
Grenzlinie trotzdem Noblat-Grenze nennen, weil sie durch die Noblat-
Kommission ihre Bestätigung erhielt.

Die reformierte „uralte" Grenze sollte aber nach wenigen Jahren, soweit
sie die Markgrafschaft Baden tangierte (ungefähr das halbe rechte Rheinufer
zwischen Basel und Karlsruhe), einen ersten Stoß erhalten. Baden

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