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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 449
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schloß am Ende des ersten Koalitionskrieges (nach preußischem Vorbild)
im Jahre 1796 (am 14. Fructidor) mit Frankreich einen Separatfrieden,
nach dessen Bestimmungen Baden die Oberherrschaft Frankreichs über
alle Rheininseln und einen 36 Fuß (= 12 Meter) breiten Landstreifen am
rechten Rheinufer anerkannte, Gemeinden und Privatpersonen sollten aber
die Nutznießung ihres bisherigen Eigentums unter der französischen Souveränität
behalten. Staat und Kirche hingegen sollten ihren Besitz an
Frankreich abtreten.5

Fünf Jahre nach diesem Abkommen wurde durch den Frieden von Lunevil-
le (1801) das endgültige Ende der alten Rheinbanngrenze eingeläutet. In
ihm wurde festgelegt, daß die seit 1648 zwischen Deutschland und Frankreich
geltende Souveränitätsgrenze auch die Grenze des Gemeindeeigentums
sein sollte. Diese Grenze wurde durch den Talweg (Hauptstrom) dargestellt
. Das über den Rhein hinübergreifende Gemeindeeigentum mit seiner
verzwickten Linie von 1280 Grenzpunkten störte die „klaren Verhältnisse
", die man schaffen wollte. Jetzt war zwischen den Staaten Friede,
nicht aber zwischen den Rheingemeinden. Jede hoffte, daß der Rhein ihnen
beim nächsten Hochwasser ein Stück Land von der anderen Seite zukommen
lassen würde. Wenn der Strom das da oder dort wirklich tat, dann befürchtete
man, das nächste Hochwasser könnte einem den Besitz wieder
nehmen und plünderte die neugewonnenen Wälder aus. Durch allerlei
Wasserbaumaßnahmen wie Sperren, Dämme usw. suchte man eine gewünschte
Ablenkung des Stromes zu fördern. Ein im Jahre 1808 in Straßburg
ins Leben gerufener „Magistrat du Rhin" sollte diesem Unfug (la
guerre des fascines) ein Ende machen.6 Es blieb ihm aber nicht viel Gelegenheit
dazu, denn durch die Niederlage Napoleons und die Friedensverträge
(Paris 1814 und 1815) wurde die Wiederherstellung des alten Zustan-
des (Noblatgrenze) gefordert.

Die Tulla-Grenze

Zu diesem Zweck trat 1817 zu Basel ein Gremium zusammen, das sich
Rheingrenzberichtigungskommission nannte, das diese Forderung realisieren
sollte. Man bestellte zwei Kommissare - für Frankreich den Lieute-
nant-Colonel Epailly, für Baden den Obersten Tulla7 -, die die Arbeit in
Angriff nehmen sollten. Die Noblatsche-Linie sollte aber modernisiert, d.h.
praktikabler gemacht werden. Statt der 1280 Grenzpunkte wollte man nur
120 festlegen. „Die Rektifikation bestand darin, daß man (durch) eine einzelne
gerade, der Lage nach mittlere Durchschnittslinie eine größere Zahl
kürzerer, theils gerader, theils krummer Linien substituierte (Diplomatische
Übereinkunft vom 15. Oktober 1820)."8 Bei dieser Veränderung der

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