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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 457
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Von dannen des 31sten Lochß weiset es über den Rhein uff die grefferer Seilh, uff den
großen dreyeckheten Stein, welcher mit der zweyen Herrschafften Hönow und Schwarzach
Wappen gezeichnet, solcher stein scheidet die drei Gemeinden Grefferen, Lichtenaw undt
Drußenheimb.

Hierauff seindt durch den Schwarzacher Botten {nachdem von dem Vorgänger die Umbfrag
beschehen, ob solcher Undergang gebührlich undt zue beeder gnädiger Herrschafften gnädigem
Contento verrichtet seye, welches ein jeder von denen geschworenen Undergängern
absonderlich mit Ja beantwortet) die Lochen, daß niemandt beschädigen solle bey 5 Ib. pf.
straff verbotten worden etc.16

Eine solche Grenzkontrolle hieß also Undergang, die Teilnehmer Under-
gänger. Loch war eine alte Bezeichnung für Grenzzeichen. Die im obigen
Auszug stehenden letzten Zeilen stehen fast bei jedem Protokoll. Sie bedrohen
die Beschädigung der Lochen mit einer Strafe von 5 Pfund Pfennigen
. Ein 85 Jahre älteres Protokoll soll uns den Untergang noch näher illustrieren
:

Aus der Urschrift.

Zu wissen, das uff heüt dato, den Ilten Septembris, Anno 1623 ein Undergang, zwischen
dem Wert, die gemein waüdt genandt, deren von Vlm, Hunden, unnd Schwartzach, zugehörig
. An Einem, unnd dem großen Wertt, so man den alten Wertt nennet, denen von Drusenheim
zuständig. Am Andern theil, durch nachfolgende Personen beschehen . . . den Un-
dergengern, solches bey dem Aüdt, damit Ein Jeder seinem Herrn zugethan ist, befohlen
worden . . . Namblichen Süben von denen von Greffern, Vlm, Hunden, unnd Schwartzach,
unnd Süben von denen von Drusenheim seütten . . . Einer um den andern geschrenckht. . .
seinen Anfang genommen bey dem großen DreyEckheten Stein, mit zweyen Herrn, Hanauw,
unnd Schwartzachisch Wappen . . . und ist solcher Undergang geschehen. In Beysein der
obgemelten Undergengern und Hannß Gemsen, Vogt zu Drusenheim, wegen Hanauw, unnd
Georg Huebers. Schullheisen zu Schwartzach, in Namen unnd von wegen deß Closters da-
selbsten. Actum ut supra.17

Die Kontrollkommission bestand außer den leitenden Beamten aus 14 Untergängern
, sieben von jeder Grenzpartei, die hintereinander einer um den
andern geschrenckht - die Geraden von der einen, die Ungeraden von der
andern Partei - einhergingen. Der erste Untergänger hieß Vorgänger, der
ein erfahrener Mann sein mußte. Einer der Beamten hatte Befehlsgewalt
über die Untergänger. Er war der Mannmeister. Zusätzlich gingen noch einige
Baumschläger mit, die die in den Lochen eingehauenen Kreuze erneuern
mußten. Ein Auszug aus einem Protokoll von 1713 beschreibt das
Ende eines Untergangs:

Nach solchem seindt die Undergänger zue samen getreuen undt angezeigt,
daß sie nunmehro ihren gang vollbracht, undt ihrem besten Wissen und
Verstand nach, Zieh! und Zeichen ernewret undt erfrischet hätten, mit welchen
man verhoff entlich allerseiths zue frieden sein werde; Hierauff wur-

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