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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 463
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Glashütte könne das bisher nicht genutzte, alte und abgestandene Gehölz
aufgähem und steinigem Berg zum Nutzen des Klosters verwertet werden4.

Da der Standort der Hütte in dem bis dahin abgeschiedenen Tal und insbesondere
die notwendige Holznutzung, das Jagdrecht des Markgrafen auf das
„hohe Wild" (Hirsche, Wildschweine, Auerhähne) berühren und gegebenenfalls
beeinträchtigen konnte, mußte der Markgraf zu dieser Ansiedelung seine
Erlaubnis erteilen. Diese Zustimmung erbat die Äbtissin mit dem Schreiben
von 1705. Sie verwies dabei darauf, daß der markgräfliche Oberjäger
und der in Burbach ansässige „Forstknecht" den vorgesehenen Platz kennen
und für die markgräfliche „Wildfuhr" als unschädlich beurteilen würden5.

Bereits zwei Wochen später unterzeichnete Markgraf Ludwig Wilhelm von
Baden ein kurzes Schreiben seiner Kanzlei an die Äbtissin und erteilte dem
Kloster die Erlaubnis für die Glashütte, mit dem Vorbehalt, daß sein Jagdrecht
dadurch keinen Schaden erleiden dürfe6.

Danach schweigen die Akten für ein Jahrzehnt. Es ist jedoch nachgewiesen
, daß die Glashütte unmittelbar nach der Genehmigung auch tatsächlich
errichtet wurde. In einer Plankarte aus dem Jahre 1707 über den Verlauf
der im Spanischen Erbfolgekrieg errichteten „Ettlinger Linien" ist die neue
Glahshuth im Albtal eingezeichnet. Ihr Standort lag gegenüber der Moosalb
-Einmündung in die Alb, ziemlich genau an der Stelle, an der heute das
Gasthaus „Fischweier" und der Albtalbahnhof stehen7. Man hat demnach
den Standort der Glashütte unmittelbar an die „Landesgrenze" Baden-
Baden (Gemarkung Schöllbronn) und Baden-Durlach (Gemarkung Spielberg
) gelegt, von wo aus die geringstmöglichen Beeinträchtigungen der
fürstlichen Jagdvergnügen zu erwarten waren.

Um die Jahreswende 1716/17 sind weitere Schreiben zwischen dem Kloster
Frauenalb und der markgräflichen Verwaltung in Rastatt überliefert8.
Die neu gewählte Äbtissin Gertrud von Ichtrazheim wandte sich mit der
Bitte an Markgräfin Sibylla Augusta, Witwe des „Türkenlouis", die Glashütte
im Albtal an einen „bequemeren Ort" verlegen zu dürfen. Beantragt
wurde, die Glashütte ins Moosalbtal hineinzuverschieben, etwa 150 Schritt
von der baden-badischen Grenze und 1000 Schritt vom baden-
durlach'sehen Territorium entfernt. Der neue Standort wäre somit etwa auf
halbem Weg zwischen Fischweier und der Schöllbronner Mühle gelegen.
Es war nicht ungewöhnlich, daß Glashütten verlegt wurden, wenn die
Holzvorräte in erreichbarer Umgebung zu Ende gingen. Es war wirtschaftlicher
, eine Glashütte abzubrechen und an geeigneter Stelle wieder zu errichten
, als den Hauptrohstoff Holz über größere Entfernungen zu transportieren9
. Die Bitte der Äbtissin wurde jedoch abgeschlagen, um die Wild-

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