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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 482
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Die Vermögensverhältnisse der Pfarrei Hönau

Die „Lokalverhältnisse" und das Vermögen des Honauer Kirchenfonds

Der von Visitator Burg erstellten tabellarischen Auflistung der Lokalverhältnisse
kann bezüglich der Pfarrei Hönau entnommen werden, daß diese
dem Patronat des Landesfürsten unterstand und im Amtsgebiet des Oberamtes
Bischofsheim17 belegen war. Im Jahr 1808 waren im Pfarrort 262
Seelen,18 darunter 150 Kommunikanten, ansässig. Ferner wohnten in den
umliegenden protestantischen Ortschaften weitere 40-50 Katholiken, die
von Hönau aus betreut wurden. Im Pfarrort selbst gab es eine katholische
Schule mit 24 Kindern, deren Lehrerstelle zum Zeitpunkt der Visitation jedoch
vakant war.

Einen guten Eindruck scheinen die kirchlichen Gebäude hinterlassen zu
haben, denn in der Aufstellung wird die Kirche mit dem Begriff geräumig
und das Pfarrhaus mit der Bezeichnung neu charakterisiert. Was den Vi-
sitiator zu diesen Einschätzungen gebracht hat, wird wohl sein Geheimnis
bleiben, denn aus den Akten ergibt sich ein Bild, nach dem die Verwendung
anderer Ausdrücke eigentlich hätte näher liegen müssen. So ist aus
der Baugeschichte der Kirche19 bekannt, daß diese im Jahr 1787 wegen
Einsturzgefahr geschlossen werden mußte und, nachdem ein Neubau nicht
finanziert werden konnte, erst 1793 repariert wurde. Diese Reparatur war
dann allerdings so notdürftig, daß das Gebäude 1841 wiederum wegen
Einsturzgefahr geschlossen und anschließend sogar abgerissen werden
mußte. Von daher mag es zwar sein, daß die Kirche zu recht als geräumig
bezeichnet wurde, ein ergänzender Hinweis auf deren baulichen Zustand
wäre aber sicherlich angebracht gewesen.

Auch die Bezeichnung des Pfarrhauses als neu verwundert angesichts der
Tatsache, daß dieses im Jahr 1805 der Kurfürstlich-Katholischen-Kirchen-
Kommission zu Bruchsal als baufällig bekannt war, und daß, da noch nicht
endgültig geklärt war, wer für dessen Unterhalt aufzukommen hatte, nichts
zu dessen Erhaltung getan wurde.20 Zwar hatte der Visitator mit seiner
Feststellung recht, nach der die Baupflicht für das Langhaus der Kirche der
Gemeinde oblag21 und der Landesfürst hingegen für den Unterhalt des
Chores, des Kirchturmes und des Pfarrhauses aufzukommen hatte, doch
bekannten sich die Staatsbehörden zu jenem Zeitpunkt noch nicht zu dieser
Baupflicht.

Ebenfalls verwunderlich ist, daß die vorhandenen Paramente vom Visitator
als gut bezeichnet wurden. Denn nur 4 Jahre später geht aus einem Bittbrief22
unter anderem hervor, daß in Hönau bis auf zwei alle Ministranten-

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