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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 490
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kein Mißbrauch obwalte. Wallfahrten waren hingegen in der Pfarrei gar
nicht üblich. Nur selten, und zwar bei Hochzeiten und bei Leichenbegräbnissen
, war das Opfergehen um den Altar herum in Gebrauch.48 Obwohl es
bei den genannten Anlässen zweimal während des Gottesdienstes praktiziert
wurde, war der Ertrag, das Opfergeld, absolut unbedeutend. Der Mesnerdienst
, von Pfarrer Thiebaut mit dem Begriff Sakristandienst bedacht,
war mit dem Schullehrerdienst verbunden; die Besoldung des Sakristans
erfolgte ausschließlich durch die Gemeinde.

Über die Spendung der Sakramente

Pfarrer Thiebaut gab an, daß es in Hönau eine wohlunterrichtete und in
gutem Ruf stehende Hebamme gab, die er regelmäßig über die Taufe unterwies
. Bei den Taufen, die immer in der Kirche vorgenommen wurden,
sobald der Vater das zu taufende Kind anzeigte, waren nur ein Pfetter und
eine Göttel dabey, und keine Evangelischen. Gleich anschließend trug Pfarrer
Thiebaut das Jahr und den Tag der Geburt und der Taufe, Name und
Zuname des Kindes, der Eltern, sowie Pfetter und Göttel in das Taufbuch
ein. Einen Taufschein stellte er allerdings gemäß der staatlichen Vorgaben
niemals ohne entsprechenden Erlaubnisschein der respectiven Behörde aus.

In Bezug auf das Sakrament der Firmung sah es nicht so gut aus, da in Hönau
und in den benachbarten Pfarreien seit 1791 keine solche mehr durchgeführt
worden war. Zur heiligen Kommunion wurden die Knaben im vierzehnten
und die Mädchen im dreizehnten Lebensjahr zugelassen, anschließend
wurde diese bis zum sechzehnten Lebensjahr alle sechs Wochen
vorgenommen. Die Erstkommunion versuchte man jeweils mit aller
nur möglichen Feierlichkeit zu gestalten, sie wurde mit vorhergehender
Predigt und Anrede an die Kommunikanten, mit einem Hochamte, Te
Deum und Läuten aller Glocken begangen.

An jedem ersten Sonntag im Monat, an jedem Muttergottestag und an jedem
Festtag war Kommunion, wozu die Pfarrkinder vom Pfarrer angehalten
wurden. Zur Vorbereitung wurde an diesen Tagen und am ersten Samstag
des Monats Beichte gehört. Mittags um lh 3 Uhr wurde mit den
Glocken ein Zeichen zur Beichte gegeben und ab 3 Uhr saß der Pfarrer
dann im Beichtstuhl. Bei starkem Andrang hörte er dann auch noch an den
Sonn- und Festtagen morgens ab 6 bzw. 7 Uhr Beichte. Ab dem siebten
bzw. achten Lebensjahr, jenachdem das Vernunflslicht hervorleuchtet, wurden
die Kinder zur Beichte zugelassen, nachdem sie zuvor durch Lehrer
und Pfarrer entsprechend unterrichtet und examiniert worden waren. Ferner
wurden vor der österlichen Zeit die Erwachsenen im geistlichen Unterricht
über die Artikel der Beichte und Kommunion unterwiesen. An-

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