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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 495
(PDF, 129 MB)
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Anmerkungen

1 Quelle: Erzbischöfliches Archiv Freiburg, Generalia Bistum Konstanz, Signatur
A 1/1285 (Rubrik: Straßburger Bistumsgebiet, Betreff: Beilage zur A 1/1281: Dekanat
Ottersweier). Zitate aus dieser Quelle erfolgen unter Beibehaltung der alten Schreibweise
und Interpunktion, sie werden in kursiver Schrift wiedergegeben.

2 Zur Geschichte dieses Gebietes siehe Hermann Schmid in Badische Heimat 1980, Heft
3: „Der rechtsrheinische Teil der Diözese Straßburg in den Jahren 1802-1808" und in
Freiburger Diözesanarchiv 107 (1987), S. 45-75: „Der diesseitige Teil der Diözese
Straßburg nach der Großen Revolution (1791-1827)".

3 Wessenberg, Ignaz Heinrich Freiherr von, geb. 4.11.1774 in Dresden, geweiht
9. 9. 1812 in Fulda, gest. 9. 8. 1860 in Konstanz.

4 Die Bezeichnungen Dekanat und (Stadt- oder Land-)Kapitel werden vielfach (auch in
den hier ausgewerteten Visitationsunterlagen und in kirchlichen Erlassen dieses Jahrhunderts
) gleichbedeutend gebraucht. Das Dekanat ist jedoch ein Verwaltungsbezirk,
also eine nicht rechtsfähige Einrichtung, während das Kapitel eine rechtsfähige Körperschaft
des öffentlichen Rechts ist, die durch das Kollegium der Priester eines Dekanates
gebildet wird (vgl. Statut für die Dekanate im Erzbistum Freiburg vom 8. 1. 1980
(Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg (ABl) S. 277), zuletzt geändert am 20.7. 1995
(ABl S. 237)).

5 Burg, Dr. Joseph Vitus (eigentlich Joseph Anton, der Name Vitus wurde später als Klostername
angenommen), geb. 27. 8. 1768 in Offenburg, geweiht 26. 9. 1791, gestorben
22.5. 1833.

Auf die Abhandlung von Hubert Wolf, „Staatsbeamter und katholischer Bischof - Joseph
Vitus Burg (1768-1833) aus Offenburg zwischen Historiographie und Ideologie"
in Freiburger Diözesanarchiv 116 (1996), S. 41-59, wird verwiesen.

6 Bereits 1821 erfolgte durch die päpstliche Bulle „Provida sollersque" die Neuumschreibung
der Diözesangrenzen von fünf Bistümern für die Länder Württemberg. Baden
(einschließlich Hohenzollern), Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel und Nassau. Zugleich
wurde die Bildung der Oberrheinischen Kirchenprovinz mit Metropolitansitz in
Freiburg in die Wege geleitet und das Bistum Konstanz aufgehoben. Aufgrund personeller
und juristischer Probleme zwischen Rom und Karlsruhe wurde die Errichtung
der Erzdiözese Freiburg jedoch erst mit der am 11.4. 1827 von Papst Leo XII. erlassenen
Ergänzungsbulle „Ad dominici gregis custodiam" gesetzgeberisch abgeschlossen
und vollzogen.

7 Das Landkapitel Ottersweier wurde durch Erzbischöfliche Verordnung vom
31.12. 1928 (Anzeigeblatt der Erzdiözese Freiburg 1929, S. 209) aufgehoben. Gleichzeitig
wurde die Pfarrei Hönau dem bereits bestehenden Landkapitel Offenburg und
die Pfarreien Achern, Erlach, Faulenbach, Gamshurst, Großweier, Kappclrodeck, Mosbach
, Oberachern, Önsbach, Ottenhofen, Renchen, Sasbach, Sasbachwalden, Stadelhofen
, Tiergarten, Ulm b.O„ Wagshurst und Waldulm dem neuerrichteten Landkapitel
Achern zugewiesen. Aus den bis dahin ebenfalls zum Landkapitel Ottersweier
gehörenden Pfarreien bzw. Pfarrkuratien Altschweier, Bühl, Bühlertal (Untertal) St.
Michael, Bühlertal (Obertal) U.L. Frau, Eisental, Herrenwies, Hügelsheim, Kappelwindeck
, Lauf, Moos, Neusatz, Neuweier, Ottersweier, Schwarzach, Sinzheim, Söllingen,
Steinbach, Stollhofen, Ulm b.L., Unzhurst, Varnhalt, Vimbuch und Weitenung wurde
das neuerrichtetc Landkapitel Bühl gebildet. Mit Aufhebung des Landkapitels ging
auch der Verwaltungsbezirk (Dekanat) Ottersweier unter.

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