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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 551
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Weiß hatte für zwei Jahre die ehrenvolle Aufgabe, dem Erzherzog Vorträge
über die allgemeine Geschichte zu halten. Viele Bände der Weltgeschichte
widmete er seinem Schüler: „Seiner kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten
Herrn Karl Ludwig, kaiserlichen Prinzen, Erzherzog von Österreich
, königlichen Prinzen von Ungarn und Böhmen etc. etc. etc., dem
hochsinnigen Förderer der Wissenschaft, Kunst und Industrie . . ."

Im Jahr 1861/62 wird Weiß Rektor der Grazer Universität, 1878 erhält er
den Titel eines Hofrates, und 1889 erhebt ihn der Kaiser, wie eingangs erwähnt
, in den erblichen Adelsstand. Einige der ihm zuteil gewordenen
Ehrentitel führt er z.B. auf der Titelseite des 21. Bandes der Weltgeschichte
auf. „Prof. Dr. Joh. Bapt. v. Weiß, k.k. Hofrath, Mitglied des österr. Herrenhauses
, Ritter des Ordens der eis. Krone, Besitzer des k.k. Ehrenzeichens
für Kunst und Wissenschaft."

Adelsdiplom und Symbolik des von Weiß'sehen Wappens

John Frederich von Weiss aus den USA stellte für diese Veröffentlichung
eine Abschrift des von Kaiser Franz Joseph am 1. Januar 1890 persönlich
unterzeichneten Adelsdiploms, eine von seinem Großvater verfaßte Erläuterung
der einzelnen Symbole des Wappens und außerdem eine Reproduktion
zur Verfügung, die er, da das Originalwappen verschollen ist, erneut
anfertigen ließ. Das Adelsstands-Diplom hat folgenden Wortlaut:

Wir FRANZ JOSEPH DER ERSTE, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich
... Haben uns in Unserer kaiserlichen und königlichen Machtvollkommenheit
bewogen befunden, mit Unserer EntSchliessung vom 27. Oktober
1889 Unserem lieben und getreuen Johann Baptist WEISS, geboren im
Jahre 1820 zu Euenheim in Baden, Doktor der Philosophie, Regierungs-
rathe und ordentlicher Professor der allgemeinen Geschichte an der Universität
in Graz, Ritter des Ordens der eisernen Krone dritter Classe, Ritter
des päpstlichen St. Gregor-Ordens und Besitzer des kaiserlichen ottomanischen
Medschidje-Ordens 3. Classe, den Adelstand zu verleihen und
ausserdem die Führung des Ehrenwortes: Edler zu bewilligen.

Wir gestatten sonach, daß Dr. Johann Bapt. Edler von WEISS sowie seine
ehelichen Nachkommen, sich der nach dem Gesetze mit dem Adelstande
verbundenen Rechte erfreuen und insbesondere sich des nachstehend beschriebenen
Wappens bedienen dürfen, als: Zu rothen, von einem silbernen
Querbalken durchzogenen Schilde mit grüner, von vier silbernen Sternen
kreuzweise belegten Einfassung, oben ein offenes, beschriebenes Buch mit
goldener Schrift, u. unten drei silberne Lilien, zwei über einer. Auf dem
Hauptrande des Schildes ruht ein gekrönter Turnierhahn, von welchem

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