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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 630
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Führers nachzukommen. Dieses offene, klare Bekenntnis zu einer enthaltsamen
Lebensführung, begeistert, lebenswahr und überzeugend vorgetragen von einem
Manne in solch führender Stellung, wie sie Dr. Ley innehat, kann seine Wirkung
nicht verfehlen und wird und muß unserm Kampfe um die Gesunderhaltung unseres
Volkes und Befreiung desselben aus den lebenshemmenden Fesseln der Genußgifte
einen starken Auftrieb geben.

Immer öfter ist die Rede von der „Ausmerzung der Trunksucht". Bereits
am 14. 07. 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
" erlassen. In § 1,3 des Gesetzes, wird festgehalten, daß u.a. „unfruchtbar
gemacht werden kann, wer an schwerem Alkoholismus leidet"; im
Kommentar heißt es: „Bei entarteten Trunksüchtigen wird man sich bei der
Sterilisierung auf die schwersten Formen von Alkoholismus beschränken,
da dann auch eine geistige und ethische Minderwertigkeit vorliegt, so daß
Nachwuchs von diesen Personen aus mehrfachen Gründen nicht erwünscht
ist." Bei den heilbaren Trunksüchtigen dagegen sollte eine Behandlung
durchgeführt werden.

Aus den Unterlagen des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe
(„buss") geht hervor, daß dieses Gesetz in den Kreisen der Trinkerfürsorge
schon von Inkrafttreten an auf hohe Akzeptanz stieß.

Am 06. 02. 1934 schrieb der Verband an den Herrn Reichsarbeitsminister
einen Brief, in dem er sich deutlich hinter das Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses stellte und auf den Erfolg der Behandlung in deutschen
Trinkerheilstätten verwies.

Wir geben hier Ausschnitte aus diesem Brief wieder:

Das große Ziel des nationalsozialistischen Staates, die gesundheitliche geistige
und sittliche Aufartung des deutschen Volkes und dessen wirtschaftliche Erstarkung
, wird in der Wurzel bedroht durch die Volksseuchen: Alkoholismus, Tuberkulose
und Geschlechtskrankheiten. Es braucht nicht weiter aufgeführt zu werden,
daß Alkoholismus dabei seine besondere Bedeutung hat. Er gefährdet nicht nur
selbst in vielen Füllen die körperliche und geistige Ertüchtigung des Volkes, sondern
er ist auch anerkanntermaßen der Nährboden für die beiden anderen Seuchen
. Ebenso ist bekannt, daß gerade die Trunksucht die deutsche Familie bedroht,
sind doch über 9/10 aller Trunksüchtigen in Deutschland Familienväter.
Bei dem Kampf für die Volksgesundheit, in den die Reichsregierung jetzt eingetreten
ist, ist auch die Ausmerzung der Trunksucht in besonderer Weise hervorgehoben
worden. Gemäß dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sind solche
Personen zu sterilisieren, welche an schwerem Alkoholismus leiden. Ebenso
müssen unheilbare Süchtige aus der bürgerlichen Gesellschaft, der sie infolge ihrer
Haltlosigkeit und Verantwortungslosigkeit nur schaden können, ausgeschieden
und in Arbeitsheimen bzw. Arbeiterkolonien einfachster und sparsamster Art bewahrt
werden.

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