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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 644
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Schmieheim

„Hier ruht die vornehme Frau, Frau Merle, Tochter des Raphael, Ehefrau des Isserle
Schmiehe, gestorben und begraben am Mittwoch, Chol Hamoed Pessach, 18. Nissan 514
nach der kleinen Zählung" < 10. April 1754).

In Euenheim selbst, das bis 1803 zum Fürstbistum Straßburg gehörte,3 im
baden-badischen Kippenheim, das 1675 als Herkunftsort des Offenburger
Juden Hirsch Levi bezeugt ist,4 und in den reichsritterschaftlichen Dörfern
Altdorf und Nonnenweier5 wohnten um 1712 nicht weniger als zwanzig
jüdische Familien. In Schmieheim scheint deren Zahl um 1715 die ständige
Anwesenheit von mindestens zehn religionsmündigen Männern gewährleistet
und somit die religionsgesetzliche Voraussetzung für die dauerhafte
Existenz einer selbständigen Kultusgemeinde erfüllt zu haben.

Der Gemeindestatus der Schmieheimer Judenschaft ergibt sich aus dem die
Juden Begräbnus zu Schmieheim betreffenden Vertrag, der am 5. Oktober
1714 zwischen den Schmieheimer Grundherren Friedrich Ludwig Waldner
von Freundstein zu Schweighausen (1675-1735) und Wolfgang Siegmund
Böcklin von Böcklinsau (1687-1755) und den jüdischen Gemeinden in Et-
tenheim, Kippenheim und Schmieheim geschlossen wurde und die gemeinschaftliche
Verwaltung des bisher allein von der „heiligen Gemeinde"
Euenheim betreuten Friedhofs durch drei gleichberechtigte Vertreter der
genannten Gemeinden vorsah.6

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