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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
79. Jahresband.1999
Seite: 648
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Markt drängt, von den Alteingessenen unfreundlich aufgenommen, ja
bekämpft wird. Während Wahl dem eben genannten Gegner noch hätte
standhalten können, scheiterte er am Ende an der Gegnerschaft der für die
Strieth zuständigen Forstbehörde, vertreten durch Revierförster Götz in
Lichtenau. Götz klagte, daß durch unkontrolliertes Stauen des Bachs dieser
oft in die benachbarten Wälder ausgelaufen wäre und dadurch enorme Beschädigungen
der herrschaftlichen Waldungen verursacht hätte. Alle Warnungen
und Drohungen gegenüber dem eigensinningen Christian Wahl
nützten nichts. Oft war den ganzen Tag hindurch kein Mensch in der Mühle
. Mit diesem Menschen, der sich durch unvernünftiges und an äußerste
Roheit grenzendes Benehmen ... auszeichnet, konnte man keine Nachsicht
mehr haben. Die Amtsschultheißerei Lichtenau bestätigte die geschilderten
Mißstände, ein Umstand, der auch dadurch gefördert wurde, daß der Förster
Philipp Jacob Götz sehr wahrscheinlich ein naher Verwandter des
Amtsschultheißen Johann Jacob Götz war (Vater oder Bruder).4 Doch
Wahl ignorierte die Behörde und war zu einem angeordneten Augenschein
trotz wiederholter Vorladung nicht erschienen. Um die Anschuldigungen
seiner Gegner zu entkräften und den drohenden Abriß der Mühle zu verhindern
, bewirkte Wahl ein Gutachten des Rheinbauingenieurs Beisenherz
aus Neufreistett. Der wichtigste Teil dieses Gutachtens war die Forderung
nach der Beachtung eines maximalen Wasserstandes. Durch Einschlagen
eines Eichenpflocks wurde diese Höhe markiert. Allerdings befürchtete
Beisenherz, daß Wahl, weil er nicht bei der Mühle wohnt, diese Forderungen
nicht erfüllen kann, und dann die alten Klagen kommen. Im übrigen
trüge er, Beisenherz, keine Schuld an der verfahrenen Angelegenheit, da er
bei der Planung (1807!) nicht mitgewirkt hätte (Schreiben vom 3. 11.
1811).

Am 7. November 1812 schaltete sich das Bezirksamt Rheinbischofsheim
ein und verlangte von Wahl, die von Beisenherz geforderten Verbesserungen
innerhalb von 6 Monaten durchzuführen. Nach fruchtlos verstrichenem
Termin (soll) seine Mühle ohne weiteres destruiert werden.

Nachdem auf das Ultimatum des Bezirksamtes vom Jahre 1812 zwei Jahre
lang nichts passiert war, wandte sich Beisenherz am 5. Okt. 1814 wieder
an das Bezirksamt (Kork) und klagte, daß trotz seiner Verbesserungsvorschläge
vor drei Jahren bis jetzt nichts hierauf verfügt worden und diese
Gipsmühle steht immer noch zum Schaden der angrenzenden Felder und
der Lichtenauer Mühle in ihrem ersten schlechten Zustand.

Da hier die Akten schließen, ist zu vermuten, daß das Bezirksamt der
Mühle mit einer Abbruchverfügung den Garaus gemacht hat.

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