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Ludwig Uibel
Wie schon oben angedeutet, wurde das Wasser durch den Schließen in
die Rotzen umgeleitet und zwar zuerst in die südlich gelegenen Scherzhei-
mer, dann in die Lichtenauer Rotzen. Die Zufahrt der Lichtenauer Bauern
erfolgte von Norden her (Weg!). Das ganze Gelände, auch das Innere der
Becken, war mit Rasen bestanden und wurde als Wiese genutzt, das das
Rotzen ja nur kurze Zeit dauerte.
Die Hanfbauern und ihre Rötzplätze
Im Gemeindearchiv Lichtenau werden drei Verzeichnisse von Lichtenauer
Hanfbauern aufbewahrt, die alle aus derselben Zeit stammen.13 Die Liste
vom 5. 7. 1865 enthält 75 Namen. Unter ihnen wurde die gesamte Fläche
der vier Rötzbecken aufgeteilt. Aus den beigegebenen Maßzahlen ist die
Breite und die Länge der rechteckigen Rötzparzelle jedes Bauern festgehalten
. Man sieht aus ihnen, daß man bestrebt war, die Beckenparzellen
gleich groß zu machen. Eine Längsseite der Becken wurde deshalb in
gleich große Stücke unterteilt (5 bzw. 7 Meter, umgerechnet aus 14 bzw.
21 Schuh) je nach der Beckenbreite. So erhielt man drei Gruppen:
1. Raumtiefe der Parzelle = Beckenbreite = 18 Meter.
Teilnehmerzahl 21 (= etwa ein Viertel der Hanfbauern).
Parzellenbreite: 5 Meter. Fläche 90 Quadratmeter.
2. Raumtiefe der Parzelle = Beckenbreite = 13 Meter.
Teilnehmerzahl 37 (etwa die Hälfte der Hanfbauern).
Parzellenbreite: 7 Meter. Fläche: 91 Quadratmeter.
3. Kleine Rötzplätze: Raumtiefe der Parzelle = Beckenbreite = 8 Meter.
Parzellenbreite: 7 Meter. Teilnehmerzahl: 12 (etwa ein Achtel der Hanfbauern
). Fläche: 56 Quadratmeter.
Fünf Teilnehmer lagen außerhalb dieses Schemas. Das kam daher, daß die
Rötzbecken über eine lange Zeit hinweg ausgegraben wurden zu einer Zeit,
als man noch nicht an einen Plan dachte. Beim Studium der Teilnehmerliste
fällt auf, daß die beiden Seidenfabrikanten Bunz und Hornung auch als
Hanfbauern aufgeführt sind. Der Hanfanbau scheint also auch dann noch
lukrativ gewesen zu sein, wenn man die ganze Arbeit von Taglöhnern ausführen
ließ, was man sich in obigen Fällen nicht anders denken kann.
Das Rötzstatut
Die Rechtsverhältnisse und die von den Benutzern der Rotzen zu beachtenden
Vorschriften wurden in den vom Bezirksamt genehmigten Statuten zusammengefaßt
, die nachstehend verkürzt wiedergegeben werden:
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