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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 31
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Adel in der nördlichen Ottenau

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tal.22 Und schließlich ist an Familien wie die von Bach23 aus Kappelwindeck
zu denken, die zwar der Ottenau entstammt, ihre größte Bedeutung
aber anderwärts entfaltet haben. Und zu guter Letzt gehören zum
Adel in der Ortenau neben den bisher erwähnten Familien ministeriali-
schen, beziehungsweise ritteradligen Standes natürlich auch Dynasten wie
die Ebersteiner,24 die im Laufe des hohen und späten Mittelalters infolge
von Neuorientierungen und Auseinandersetzungen mit konkurrierenden
Gewalten - nicht zuletzt mit den Markgrafen von Baden - aus ihren orten-
auischen Stammlanden verdrängt worden sind. - Man sieht: Das Thema
„Adel" ist in der Ortenau wie in anderen Landschaften eine höchst komplexe
Angelegenheit.

Seine Wurzeln hat der in der nördlichen Ortenau bodenständige Niederadel
nur zum geringeren Teil in der Ministerialität der Markgrafen von Baden
,25 zumeist stattdessen in jener der Herren beziehungsweise Grafen von
Eberstein.26 Im Raum südlich von Bühl, um Achern und Oberkirch, sind
darüber hinaus verschiedentlich staufische Reichsministerialen nachzuweisen
oder zu erschließen.27 Mit zähringischen Ministerialen ist abgesehen
von denen von Neuenstein bei Oppenau erst südlich der Rench zu
rechnen.28 Und inwieweit darüber hinaus noch die Dienstmannschaften anderer
Herren in Betracht gezogen werden müssen, etwa der Bischöfe von
Straßburg,29 der Lichtenberger30 oder eventuell des Klosters Schwarzach,31
ist mangels einschlägiger Vorarbeiten derzeit nur schwer zu entscheiden. In
einigen wenigen Fällen kann man im Niederadel des späten Mittelalters
aber auch einzelne abgesunkene Dynasten registrieren beziehungsweise
Edelfreie, denen die Entfaltung eigener Territorialgewalt erst gar nicht gelungen
ist; zu denken hat man hier beispielsweise an die um 1200 bezeugten
von Achern.

Die Zuordnung all dieser Adligen im einzelnen - sowohl in herrschaftlicher
wie in ständischer Hinsicht - bereitet nicht selten Probleme, weil infolge
der Mobilität von Herrschaftsteilen und ganzen Herrschaften auch
die Bindungen von Ministerialen mitunter wiederholt gewechselt haben.
Hinzu kommt, daß schon früh - und im Zuge ihrer Emanzipation immer
häufiger - die Ministerialen verschiedener Herren untereinander zu heiraten
pflegten. Weil aber der Grundsatz galt, daß die Nachkommen aus solchen
„Mischehen", hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit der Mutter respektive
der „ärgeren Hand" zu folgen hatten, bleibt die Identifikation von Namen
und Abhängigkeiten oft nur episodisch und im ganzen ungewiß. So haben
sich die Unterschiede der rechtlichen Herkunft mit der Zeit immer mehr
verwischt. Und in dem Maße, in dem es den Markgrafen von Baden im Uf-
gau und der nördlichen Ortenau gelungen ist, die Ebersteiner zu verdrängen
und in vormals staufische Positionen einzurücken, haben sie in diesem
Raum nach und nach auch deren ministerialische Gefolge an sich ziehen
und sie schließlich mit ihrem eigenen Gefolge verschmelzen können.32


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