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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 55
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700 Jahre Stadtrechte Stollhofen

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Das „Stadtgebiet" um 1300 (Rekonstruktion nach Stadtplänen und Katasterplan).
Der Grundriss der Stadt zeigte ein „Achsenkreuz"■ Hauptachse (Ost-West) bildet
die heutige Herrenstraße. Die Nord-Süd-Achse entspricht der heutigen Gartenstraße
, damals Badener Torweg, der Weg, der zur Stadt Baden-Baden ging (Badner
Tor). Im Westen schloss das Alte Tor die Stadt ab. Die ganze Anlage war mit
Mauer und Graben umschlossen. Sicher hatte die Gründerstadt zwei, vermutlich
auch drei oder sogar vier Tore. Das etwa 5 ha große Gebiet bot Platz für 60 bürgerliche
Hofstätten. Am heutigen Rosenweg lagen die adligen Hofplätze, die um
1350-1550 mit den Häusern deren von Mullenheim, Fleckenstein, von Bach, von
Haller von Hallerstein, von Rust und den Rittern von Röder belegt waren. Diese
hatten die Hofplätze als Lehen vom Markgrafen erhalten. Die bürgerlichen Plätze
aber gehörten den Bürgern als „Eigentum" das in den Urkunden immer mit dem
Vermerk „frei ledig und eigen " gekennzeichnet war. Im nord-westlichen Stadtviertel
wurde bei der Gründung ein Platz für die Kirche ausgespart. Sie ist dann 1448
erstmalig urkundlich als „capella S. Erhardi in oppidi" als Filiale von St. Cyriak
(„vor der statt"), fassbar. Inmitten der Stadt, an der „großen Gasse" (Herrenstraße
) befand sich schon 1345 das Rathaus, „unter der Louben" der Markgraf
Rudolf von Baden einen Gerichtstag abgehalten hatte. Er siegelte mit dem Stadtsiegel
von Stollhofen, zugleich werden drei „Richter" (Stadt- oder Gerichtsräte)
von Stollhofen genannt. Damit dürfte es sich um die frühesten Nennungen eines
Rathauses im Landkreis Rastatt handeln. Die ganze Stadtanlage wurde mit kleinen
Gräben durchzogen, dessen Grabenordnung noch im Jahre 1741 erneut fixiert
wurde


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