Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 63
(PDF, 145 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2002/0063
63

Das Dorfbuch von Oberachern

Reiner Vogt

Teil 2 - Ordnungen und sonstige Regelungen des öffentlichen Lebens

Das Dorfbuch von Oberachern - älteste Archivalie des ehem. Gemeindearchivs
von Oberachern - wurde bereits im 81. Jahresband von „Die Ottenau
" des vergangenen Jahres behandelt, als die verschiedenen regional-
und ortsgeschichtlichen Bestandteile des Buches vorgestellt wurden.

In den folgenden Ausführungen sollen nun die großen Ordnungen und
sonstigen Anweisungen usw. erläutert werden, welche vom Heimburger
mit seinem Bauernzwölfer, vom Vogt oder auch vom Landvogt erlassen
wurden und mit denen sie mitunter starken Einfluss auf das Leben der Bevölkerung
in der Achertalgemeinde hatten. Sie stellen ein Spiegelbild des
dörflichen Lebens und der gesellschaftlichen Verhältnisse dar. Außerdem
sind sie bedeutende Quellen zur Erforschung des dörflichen Lebens am
Übergang vom Spätmittelalter in die frühe Neuzeit.

Auf die Gliederung des Dorfbuches und die Geschichte der Gemeinde
wird nicht näher eingegangen, weil dies bereits im letztjährigen Band ausführlich
beschrieben wurde.1

Die beiden Prunkstücke des Dorfbuches sind zweifellos die Dorfordnung
der Gemeinde Oberachern und die Hänferordnung der Ober- und
Niederacherner Hänfer.2 Dabei ist die Dorfordnung der umfangreichste
und mit ziemlicher Sicherheit der älteste Bestandteil des Dorfbuches, wobei
die ursprüngliche Fassung auf die Zeit zwischen 1480 und 14903 datiert
wird, welche gegen Ende des 15. Jahrhunderts und im Jahre 1511 um
weitere Artikel ergänzt wurde. Prof. Wilhelm Teichmann4 bemerkt hierzu
in seinem Anhang der Dorfbuchabschrift, dass es sich bei den ältesten Bestimmungen
der Dorfordnung „um eine Abschrift einer Vorlage handelt,
bei welcher einzelne Bestimmungen in die Zeit zurückgehen, als Ober-
und Niederachern aus Einzelhöfen bestanden, deren Gebäude zur Straße
hin durch Zäune und unter sich durch Hecken abgetrennt waren und beide
Ortschaften nur eine Kirche besaßen". Letzteres ist allerdings unwahrscheinlich
, weil die beiden Oberacherner Pfarrkirchen - die heutige Stefanskirche
und bis 1824 die Johanneskirche - die ältesten des Achertals sind
und eine davon Gegenstand der Erstnennungsurkunde von Oberachern gegen
Ende des 11. Jahrhunderts ist.

Auch ist die historische Grundlage der Einzelnen von unterschiedlicher
Natur. Während die Dorfordnung wesentlich älter ist als ihre Niederschrift
im Dorrbuch, so war die Hänferordnung aus den gegebenen Umständen


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2002/0063