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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 76
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Keiner Vogt

In den Absätzen 2 bis 4 war genauestens festgelegt, wie die Qualität gehalten
und der Hanf gekennzeichnet werden sollte. So durfte nur solcher ge-
fasst werden, der auch Kaufmannsgut war und mit dem Wappen des Landgerichts
Achern - d.h. dem halben österreichischen und dem halben kaiserlichen
Wappen - versehen war, um auf dem Hanfmarkt heimischen
Hanf von anderem unterscheiden zu können (2). Zur Kennzeichnung der
leeren Säcke sollten blecherne Handzeichen mit einem lateinischen „A",
der Jahreszahl und dem entsprechenden Vierteljahr angebracht werden, um
auch diesbezüglich Betrügereien zu vermeiden (3). Zum Vierten konnten
nur jene dieses Handzeichen erhalten, welche den Hanf auch in den beiden
Gemeinden fassen ließen (4).

Der Fasser sollte dafür einen Lohn von zwei Pfennig pro Sack erhalten
(5) und zur Aufbesserung des Lohns (sowie als gewisser Ausgleich für seine
finanziellen Einbußen) für jeden Sack Hanf, welcher ungefasst aus dem
Amt Achern transportiert wurde, bekam er zwei Pfennig pro Zentner (8).
Der Fasser hatte aber nicht das Recht, den hiesigen Kaufleuten das Wegfahren
des ungefassten Hanfes zu verweigern. Dabei war es unerheblich,
ob er eine andere Weisung erhalten hatte, denn er durfte seine Vorteile
nicht für eigene Zwecke missbrauchen (9).

Falls es vorkommen sollte, dass sich jemand weigert, dem Fasser die
Säcke anzuzeigen oder es handelte sich nicht um „Kaufmannsware", dann
entschieden drei Vertreter der Hänfer, die so genannten Hanfschauer, über
weitere Maßnahmen. Schließlich wurden die ersten Hanfschauer und der
Fasser namentlich genannt (6).

Die Hänferordnung wurde in Beisein verschiedener Hänfer zusammengestellt
und deren Gültigkeit von Vogt Johann Hippolytus Witterstetter mit
seiner Unterschrift bestätigt.

Bereits gegen Ende des gleichen Jahres, als die Hänferordnung erlassen
wurde, sah sich Vogt Johann Hippolytus Witterstetter am Stefanstag (26.
Dezember) veranlasst, weitere Vorschriften anzuordnen. Es mag überraschen
, aber den heutigen Begriff der „Umweltverschmutzung" gab es
schon im Spätmittelalter. Entsprechend dem nachstehenden Dorfbuchauszug
- von dem auch die Hänfer mitbetroffen waren - achtete man z.B.
auch in Nürnberg darauf, dass verschiedene Handwerker wie der
Kürschner oder Pergamenter ihre Beizen oder Beizwasser erst bei Nacht in
die Pegnitz führten.29

Uff Sandt Steffanßthag anno 78 ist von den Bawrenzwelffer einhellig
erkhanndt, das non hinfierdter, die Gerber die Esser an khei-
nem thag, sunder bey der nacht abends um und nach dem Ave Maria
ein stund dernach ablossen Welcher solchs verbricht, der besser
12 schill. pfen. onnochlessig, der herschafft 10 Schill, und dem dorff
2 Schill. Pfen.


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