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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 81
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Das Dorfbuch von Oberachern

81

Der Amtmann mit den Symbolen
seiner Funktion: Schlüssel, Elle
und Geldbeutel (15. Jh.)

Achern. Dies hängt damit zusammen, dass er der erste österreichische Vogt
war, nachdem die Landvogtei Ortenau L551/5630 an das Haus Habsburg
gefallen war. Er musste vieles neu ordnen und nach seinen Vorstellungen
durchsetzen. Eintragungen von „Singenten" 1574, dem Festtag Johannes
des Täufers (24. Juni), geben einen Einblick in die eingreifenden Neuregelungen
, welche der Vogt nach Beschluss des Oberacherner Bauerngerichtes
bestätigen musste. Sie beinhalten u. a. verschiedene Vorschriften, die im
Feld beachtet werden mussten, wobei Verstöße dagegen teilweise mit hohen
Bußgeldern geahndet wurden. Verschiedene Anordnungen wie die
Geißenhaltung oder die Fischerei wurden bereits erläutert. Nachstehend
die interessantesten der restlichen Verfügungen der Vögte in chronologischer
Reihenfolge.

Steineverkauf

An Fronleichnam, 16. Juni 1563, wurde auf Anordnung des Vogtes und der
Bauernzwölfer mit der Eintragung ins Dorfbuch die Änderung der Voraussetzungen
dokumentiert, unter welchen Steine der Allmend verkauft werden
durften. Nachdem bisher für jede Wagenladung Steine, die aus dem
Bach (der Bach gehörte zur Allmend) geholt wurden, ein Schilling bezahlt
werden musste, wurde nun Folgendes festgelegt:


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