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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 84
(PDF, 145 MB)
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84

Reiner Vogt

Der Bauer mit seinem Arbeitsgerät
: Hacke, Sichel und Stock

nungen nicht mehr geschlossen wurden und dadurch merklicher Schaden
entstand. In diesem Zusammenhang findet man im Dorfbuch folgenden Eintrag
:

NB. Uff heit Mondag den 9. Tag Appriliß anno 84 ist durch den
Burgenmeister und Bawrenzwelffer zu Oberachern von wegen deß
mercklichen Schaden jn den Früchten beschehen, einhelgk erkandt
wo imer jn Füchten von wegen das die Schlucken nit vermacht. So
dan solches imer durch Unfleiß vermochung gedachter Schlucken
geschickt alß offt solches beschicht soll ann Nachlosung ides mal
7 Schill, zu Rueg verfalen sein, der Herschafft 5 Schill, so dan dem
Dorff 2 Schill, und solche Ordung, der alten Ordung unabbrichlich
sein.

Johann Hippolitus Wittersteter
Vogt zu Achernn

Dieses Originalzitat beinhaltet den Beschluss, dass solch eine Nachlässigkeit
mit einer Geldbuße von sieben Schilling bestraft wird. Davon gebührten
fünf Schilling der Herrschaft und zwei Schilling dem Dorf. Das besonders
bemerkenswerte an dieser Eintragung ist aber, dass der Heimburger
zum ersten Mal als „Burgenmeister" - Bürgermeister - bezeichnet
wird. Dieser Beschluss zeigt aber ganz deutlich, dass dadurch, dass die Gemeinde
oftmals weniger Bußgeld erhielt als die Herrschaft, sie keinen großen
finanziellen Spielraum hatte und so immer in einem gewissen Maße
von der Herrschaft abhängig war.


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