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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 89
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Das Dorfbuch von Oberachern

89

Beschränkung der Schafzucht

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts beschränkte sich in der Landvogtei Orte-
nau das Nutzvieh nicht nur auf Rinder, Schweine, Pferde und Ziegen (letztere
mit den bereits beschriebenen Problemen), sondern man konnte in zunehmenden
Maße auch Schafe auf den Weiden antreffen. Deren Anzahl
hatte allerdings derart überhand genommen, dass sich die Amtsherren auf
Schloss Ortenberg am 4. Juli 1604 genötigt sahen, dagegen etwas zu unternehmen
. Im Dorfbuch kann man sinngemäß folgende Eintragung nachlesen
:

NB. Nachdem bisher die Schaffzucht sich überheufft, also das
dardurch der Weidtgang nit allein den Rossen, sonder auch den Kue-
gen und Schweinen zu mercklichem Abgang geschwecht und ge-
schmelert worden. Dem aber zu begegnen, so haben auß sondern
Bevelch der Herren Ambttleut in Ortnaw an heüt den 4. July anno
604 jn erwegung der Herrschaft, die schuldige Fron durch dergleichen
Vieh nit kan befördert noch sonsten ein Mehrers erhalten werden
, die von Oberkeit und der Baurschafft weegen anwesende dahin
ereht, das weder der ein noch der ander, wer der were bey Straff
5 Pfund Pfen. khein Schaff mehr für den Hirten zu treiben halten,
sonder selbige bei gemeiner Straff bitz körnenden St. Michelstag
abschaffen und hinweg thun sollen. Da aber einer oder mehr wern,
die eigne gefreite Güetter so mit dem Vieh den Weidtgang nit zu besuchen
hetten, solchen solle zwei aber nit mehr darin zu erziehen
frei sthen. Actum ut supra.

Bei einer Strafe von fünf Pfund Pfennig mussten die Betroffenen ihre
Schafe spätestens an „Michaeli", d.h. dem 29. September, weggeschafft
haben. Diese Anordnung war aber nur für diejenigen von Bedeutung, welche
ihre Tiere bisher durch den Hirten auf die Weide getrieben hatten. Wer
eigene Güter hatte, konnte auch weiterhin zwei Schafe auf seinem Grund
und Boden aufziehen. Um diesem Befehl Nachdruck zu verleihen, wurde
sogar die eventuelle Ausübung der Herrschaft in Erwägung gezogen, welche
weitreichende Konsequenzen haben konnte.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden nur noch überwiegend geschichtliche
Notizen ins Dorfbuch eingetragen, die bereits Bestandteil des
letztjährigen Bandes waren. Einzige Ausnahme sind die Eintragungen in
Zusammenhang mit der Verteilung des ehemaligen Eichwaldes auf die
Oberacherner Bürger im Jahre 1790, welche aber weder geschichtliche Notizen
noch Ordnungen im Sinne der vorgenannten darstellen. Ansonsten
sind es nur noch ortsinterne Eintragungen wie die Bereinigung von Streitigkeiten
, Löhne der Hirten, die Verpachtung der Laube oder Grenzkorrek-


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