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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 95
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Hornberg zu Ende des 16. Jahrhunderls

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In einem so genannten „Freiheitsbrief', der nur noch in Abschrift erhalten
ist, bestätigt Conrad von Hornberg am 11. November 1442 seinen Bürgern
zu Hornberg ihre Freiheiten.6

Er beginnt mit den Worten: „Ich, Conrad von Hornberg, bekenne und
tue jedem kund und erkläre mit diesem Brief, daß Hornberg, die untere
Burg, das halbe Städtlein, Täler, Leut und Gut zu dieser Burg Hornberg als
Herkommen und von meinem Vater selig an mich gefallen und Erb geworden
sind. Von uns, meine Bürger und abhängigen Leut zu Hornberg in der
Stadt und in der Vorstadt, vormals auch von der Herrschaft Hornberg,
auch von dem edlen Herzog von Urslingen sei. freiwillig, damit die Stadt
Hornberg desto besser in gleichem Zustand bliebe und im Bau erhalten
und bleiben möge, begabt und gefreit, was auch die Briefe auswiesen, als
das Städtlein Hornberg verbrannte. "

Damit bestätigt Conrad, dass die in seinem Freiheitsbrief gewährten
Freiheiten „altes Herkommen" waren und die Briefe, die den Beweis dazu
liefern konnten, bei einem Hornberger Stadtbrand verbrannten. Demnach
muss Conrad diese Briefe gesehen haben.

Diese Freiheiten der Hornberger waren:

1. dass sie freie Leut heißen und sein sollen,

2. dass sie freien Abzug von dannen, wann sie wollen,mit ihrem Leib und
Gut haben sollen,

3. dass sie für keine Schuld noch um eine andere Sach Pfand sein sollen,

4. dass die Wasser vor der Stadt ein „Frei-Allmend-Wasser" sein sollen,

5. dass Ungeld und Ladgeld, auch zur Erhaltung der Stadt, geschenkt sind,

6. dass es ihr Recht sei, Holz, Feld, Wald und Weid und andere gerechte
Dinge zu besetzen und zu entsetzen.

Nur wenig später, am 28. Dezember 1442, verkaufte Conrad dem Grafen
Ludwig von Württemberg seinen Anteil an Hornberg.7

Weil auch die Herren Heinrich und Georg von Geroldseck als Erben ihres
Vetters Herzog Reinhold von Urslingen auftraten, gaben sie im Jahre
1443 einen gleichlautenden Freiheitsbrief, jedoch mit dem Zusatz, dass sie
den Hornbergern als „Brandsteuer" ihr Viertel am Zoll von Hornberg bewilligten
.8

Weil Conrad von Hornberg die Abtretung seines Viertels am Anteil des
Zolls erst im Jahre 1445 verfügte,9 also nach dem Verkauf seines Anteils
an Hornberg, ist die Zustimmung der Herrschaft Württemberg dazu nicht
ausgeschlossen.

Conrad schreibt (übersetzt):

„ Weil ich gut unterrichtet bin und mir kund und zu wissen ist, daß die
Bürger und armen Leut in der Stadt und der Vorstadt vor langer Zeit bei


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