Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 103
(PDF, 145 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2002/0103
Homberg zu Ende des 16. Jahrhunderts

103

Dafür musste der Obervogt den Bauern aus Gutach, die den Wein nach
Hornberg führten, angemessen zu essen und trinken geben, was nicht selten
zu Beanstandungen Anlass gab. Deshalb erging am 21. Januar 1587 eine
fürstliche Entscheidung, bei der die Gutacher wegen der althergebrachten
Schuldigkeit auch weiterhin zu diesem Weinfron verpflichtet wurden.
Der Obervogt wurde jedoch aufgefordert, sich so zu verhalten, dass Beschwerden
nicht mehr vorkommen können.

7. Fronen zum Abmähen und Zuführen von Heu

a) Auf den zwei Matten oder Wiesen im Offenbach, die jeder Obervogt
im Amt zu nutzen hatte, mussten die Söldner oder Taglöhner, die im
Gutacher Stab wohnten, im Fron abmähen.

Wenn es Zeit zum Mähen war, sollte der Talvogt von den genannten
Stäben dem Obervogt auf eine bestimmte Zeit so viel Mäher schicken
, wie dieser begehrte.

b) Zu Öhmd, das war das zweite Mähen, waren die Söldner oder Tag-
löhner im Reichenbacher Stab im Fron schuldig.

c) Die Bürgerschaft zu Hornberg, die kein Lastross besaß, war schuldig,
das abgemähte Gras, das auf beiden Matten gewachsen, im Fron zu
Heu und Öhmd zu wenden, zu dörren, es dort helfen aufladen und im
Schloss (in der Schlossscheune) aufbauen.

d) Aber die Bürger zu Hornberg, die ein Lastross hatten, waren schuldig
, alles gedörrte Heu und Öhmd von den beiden Matten im Fron
hinauf zur Schlossscheune zu führen.

Dafür musste der Obervogt den Tätigen aus den genannten Orten ziemlich
zu essen und einen Trank geben.

Am 17. November 1591 wurde der Erneuerer Groß beauftragt, alles
ausführlich und verständlich einzuschreiben, was Stadt und Amt miteinander
oder jeder in Sonderheit an Dienst und Fron, auch zu welchen Zeiten
zu leisten verbunden war, wie sie sich nun mit ihren Untertanen bezüglich
deren Leistungen und Fronzeiten verglichen hatten.

Darauf hat der Stadtschreiber Andreas Lehrer diese Beschreibung Wort
für Wort in das Lagerbuch LGB 1590 der Stadt zum Gedächtnis eingeschrieben
.

Hornberg im Jahre 1590

Wie das LGB 1590 ausweist, standen in der Stadt zwischen Gutach und
Schlossberg vierundfünfzig und in der Vorstadt am Bühl und an der Lei-
matte acht Häuser. Das ist die Zahl derer, die für ihr Grundstück der Herrschaft
Württemberg damals Zins schuldig waren.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2002/0103