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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 104
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Wolfgang Neuß

Eine Einwohnerzahl ist für diese Zeit nicht bekannt, sie war erst durch
die Einführung der Kirchenbücher im Jahre 1631 zu ermitteln. Dort zählte
Hornberg 145, Gutach 200 und Reichenbach 141 Untertanen.10

Die Stadt war von einer Stadtmauer mit zahlreichen Türmchen und einem
steilaufsteigenden Schlossberg abgegrenzt. Am Nordausgang, beim
heutigen Gasthaus „Rose" stand das „Untere Tor", in der Stadtmitte zur
Vorstadt hin war das „Brückentor", und gegen Süden standen zwei „Obere
Tore", das eine beim heutigen Schreibwarengeschäft „Schröder" und
das andere nahe der Druckerei „Klausmann". Zwischen den Häusern führten
schmale Wege zur Gutach, wo sich Allmend der Bürger befand, und
auf der gegenüberliegenden Seite, dem Schlossberg zu.

Die Stadt, an einem der bedeutendsten Verkehrsknotenpunkte des
Mittelalters im Schwarzwald" gelegen, genoss auch zur württembergischen
Zeit „Zollrechte".

Ausweislich des LGB 1590 hatten sie einen „besonderen Zoll", nämlich
das Recht, von jedem Zentner Kaufmannsware, der durch Hornberg geführt
wurde, einen Doppelvierer (kleine Silbermünze) zu verlangen, und
von jedem Wagen, der - mit Wein beladen - in die Stadt und durchgeführt
wurde, musste der Weinmann, dem der Wein gehörte (neben dem Stichwein
), der Stadt als Zoll einen Schilling Pfennig Rappen und von einem
geladenen Karren ein Blappart (ein gemünzter Halbgroschen) und von einem
jeden beladenen Lastross, das durchgeht, einen Pfennig Rappen geben
. Auch von jedem durchtreibenden Großvieh, seien es Ochsen, Rinder,
Kühe oder Schweine, einen Halbling (einen halben Pfennig).

Des Weiteren erhoben sie ein „Ladgeld".

Das heißt: Von jedem Wagen, der mit Wein durch Hornberg geführt
wurde, wurde er vor dem Rathaus abgeladen oder nicht, hatten die Bürger
Hornbergs vom Bauern, der den Wein führte (neben dem Zoll) zwei
Pfennig Rappen Ladgeld zu empfangen. Diejenigen Bauern aber, die im
Amt wohnten und zu der Bürger Gebäude fronten, waren wie bisher dieses
Ladgeldes frei.

Alles Geld, das die Stadt jährlich vom beschriebenen Zoll und Ladgeld
einnahm, musste auf Anordnung Herzog Ludwigs vom Jahre 1569 wie zur
Zeit der Herren von Hornberg zur Erhaltung der Stadttore, Mauern und
Brücken, Steg und Weg verwendet werden.

Dazu mussten die Einwohner der Stäbe Gutach und Reichenbach wie
früher das Bauholz als auch das Zimmerholz zu neuen Gebäuden der Bürger
neben der gebührenden Lieferung im Fron zuführen.

In dieser Zeit erhob die Herrschaft Württemberg in Hornberg einen
eigenen „Weinzoll", auch „Stichwein" genannt. Von jedem auswärtig
gekauften Wein nämlich, sei er im Breisgau, im Kinzigtal oder im Elsass
gekauft, der durch Hornberg gefahren wurde, der gibt, fahr er auf einmal
mit einem, zwei oder drei Wagen, eine Stichkanne mit Wein (aus dem Fass


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