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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 105
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Homberg zu Ende des 16. Jahrhunderts

105

genommener Wein), die zwei Maß und ein Viertel einer Maß Landstrich
haben soll.

Der Stadtknecht hatte das Recht, vom Weinmann, aus einem Fass, das
er anstechen wollte, die Stichkanne füllen zu lassen, dieses und die anderen
Fässer alle aufzufüllen.

Von diesem Stichwein bekamen - wie bisher - der Obervogt zwei Drittel
und das übrige Drittel der Untervogt zur Besoldung.

Neben den genannten Dienstleistungen waren die Bürger Hornbergs zu
weiteren Abgaben an die Herrschaft Württemberg verpflichtet. Zahltag war
in der Regel der 11. November, also „Martini".

Es waren dies:

1. Der jährliche Boden-Zins, genannt Hofstatt

Jeder Bürger, der eine Hofstatt besaß, musste diesen Zins zahlen.

2. Der Zins für Metzelstuben

Jeder Metzger, der die Erlaubnis zum Metzgen besaß, musste aus der
Metzelbank einen Schilling Pfennig Rappen Währung an die Herrschaft
Württemberg bezahlen und an die mitbesitzende Stadt auch einen Schilling
Pfennig Rappen zur Erhaltung der Metzelbank und des Metzelhauses
.

3. Der Badstuben-Zins

Franz Rumpf, Scherer und Bader, hat die Badstube zu Hornberg inne,
aus der er der Herrschaft Württemberg in Sonderheit jährlich auf Martini
jedem Untervogt fünf Schilling Rappen zinste.
Dafür war die Herrschaft Württemberg nach altem Herkommen schuldig
, das Brennholz aus ihren Wäldern (nach Anweisung eines Forstmeisters
) zu geben, was der Bader jedoch auf seine Kosten sammeln
und herführen musste.

4. Der Sägmühlen- und Schleifmühlen-Zins

Aus jeder Sägemühle oder Schleifmühle (Schmiede) musste der Herrschaft
Württemberg Zins in Form von Geld (der Betrag wurde nicht genannt
) gezahlt werden. Er war aber unablösbar jährlich auf Martini fällig.

5. Der „Zehenden" Groß und Klein

Der Zehnt auf sonderlich aufgeführte Güter, auch auf der Stadt Hornberg
eigenen Allmend-Güter, war der Pfarrei Hornberg zum Einkommen
der Pfarrer bestimmt.

6. Das „Liefern von Kapaunen und Hühnern in Federn", Heuzins genannt
Die Untertanen in Stadt und Amt Hornberg mussten jährlich aus ihren
Baum-, Gras- und Krautgärten, auch Matten und Äckern, was unablösbar
war, nämlich Heu, Kapaunen (verschnittene und gemästete Hähne),
Hennen, Käse, Eier und anderes, nicht mehr Geld wie bisher, auf die
Schlösser Hornberg bringen.


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