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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 172
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Harrmut Stiiwe

als der Betsaal der Protestanten in der Offizierskaserne. Es sollte daher
scheinen, daß der Anspruch auf eine Simultankirche, welche eine gleiche
Berechtigung beider Konfessionen voraussetzt, in keinem Fall Grund hat.39
Auf dieses Gutachten, das vom Staatsministerium anerkannt wurde, berief
sich die katholische Kirchenbehörde in späteren Auseinandersetzungen mit
den Protestanten, wenn es um die Parität in der Nutzung der Kirche ging,
um ihre Vorrangstellung zu dokumentieren.

Nachdem die rechtliche Verpflichtung zum Bau der Kirchen abgelehnt
war und damit auch der Anspruch beider Konfessionen auf eigene Kirchen,
bot das Staatsministerium in einer Entschließung vom 15. Mai 1833 den
Bau einer Simultankirche auf Staatskosten an. Die Katholische Sektion des
Innenministeriums teilte dem Erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg daraufhin
enttäuscht mit, daß, wenn gleich die Ansprüche des katholischen
Religionsteils durch stärkere Rechtsgründe unterstützt werden als jene des
evangelischen Religionsteils, das Großherzogliche Finanzministerium doch
eine rechtliche Verpflichtung des Ärars (Staatskasse) zur Erbauung einer
katholischen Kirche ebenso entschieden von der Hand gewiesen hat. Der
Erfolg eines Rechtsstreits sei höchst zweifelhaft. Die Katholiken würden
am Ende mit vielen Kosten Gefahr laufen, statt einer gemeinschaftlichen
Kirche, wie sie ihnen jetzt angeboten wird, gar keine zu erhaltend Auch
die hartnäckigen Einsprüche des Erzbischöflichen Ordinariats gegen die
Simultankirche mit dem Hinweis, die Harmonie zwischen den Religionsteilen
ist prekär, und die Bemühungen um den Bau einer katholischen Kirche
blieben erfolglos.40

Bestimmungen über den Gebrauch der neu zu erbauenden Simultankirche
zu Stadt Kehl

Nach dem Erlass des Staatsministeriums begannen die Verhandlungen der
örtlichen Kirchenbehörden und Ämter um die Möglichkeiten eines erneuten
Simultaneums. Die beiden Konfessionen nahmen, entsprechend den
kontroversen Stellungnahmen des Staatsministeriums und der Hofdomänenkammer
, wieder die Standpunkte ein, die sie auch in dem schon besprochenen
Konflikt um die Nutzung der Notkirche nach 1817 vertreten hatten.
Die katholische Seite betrachtete die jetzt geplante Simultankirche genau
wie die 1817 gebaute Notkirche als Ersatz für ihr Gotteshaus in der Festung
, den Protestanten räumten sie wiederum nur den Mitgebrauch, aber
auf keinen Fall gleiche Rechte ein. Die Protestanten hingegen forderten
volle Gleichberechtigung.

Als die Verhandlungen der örtlichen Kirchenbehörden um die Parität -
Gleichberechtigung in Bezug auf die Gottesdienstzeiten und die innere Einrichtung
der Kirche - festgefahren waren und auch eine vom Innenministerium
1835 eingesetzte Kommission keine Annäherung der Konfessionen


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