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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 184
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Hartmut Stüwe

Nachdem der Einweihungstermin zum Geburtstag des Großherzogs Leopold
geplatzt war, gingen die Bemühungen um die baldigen Einweihungsfeiern
, wenn auch getrennte, aber doch kurz aufeinander folgende, weiter.
Am 25. Februar 1851 traf sich eine Kommission, bestehend aus Mitgliedern
der beiden Kirchengemeinden und des Stadtrats, Vertretern beider
Kirchenbehörden und Baurat Fischer, in der Kehler Simultankirche, um
über die kritisierten Missstände der Inneneinrichtung und ihre Beseitigung
zu beraten. Das betraf von beiden Kirchengemeinden gemeinsam vorgebrachte
Veränderungen auf der Emporbühne, in den Sakristeien und der
Vorhalle, evangelischerseits den Taufstein und von katholischer Seite wie
schon erwähnt den Beichtstuhl und die Kniebänke. Außerdem hatte das
Erzbischöfliche Ordinariat inzwischen die Nachforderung eingereicht, dass
statt des schon aufgestellten gemeinsamen Altars in der Mitte des Chores
jede Kirchengemeinde ihren eigenen Altar erhalten sollte. Nach der Vorstellung
des Ordinariats sollten die Katholiken ihrem Ritus entsprechend
einen Hochaltar erhalten. Diese Forderung setzte eine Veränderung des
Vertrages von 1837 voraus, in dem nur ein gemeinsamer Altar für beide
Konfessionen vorgesehen war. Bei der Besichtigung und anschließenden
Verhandlung gab es zunächst unterschiedliche Ansichten über die Standorte
der beiden Altäre in dem relativ kleinen, acht Meter tiefen Chor. Einerseits
sollten sie die Handlungsabläufe der jeweiligen Riten und die notwendige
Bewegungsfreiheit der Pfarrer beim Gottesdienst nicht beeinträchtigen
. Andererseits sollte die Kommunikation zwischen dem Geistlichen im
Chor und den Kirchenbesuchern im Kirchenschiff gewährleistet sein, beispielsweise
sollten die Gläubigen den katholischen Pfarrer am Hochaltar
an der Rückwand des Chores über den evangelischen Altar hinweg noch
sehen können. Und schließlich sollte die Parität gewahrt werden, beispielsweise
durch gleiche Größe und Vermeidung unterschiedlich hoher Standorte
der Altäre. Das Ergebnis, auf das sich die Kommission einigte, wurde
am 26. Februar, einen Tag nach dem Lokaltermin, vertraglich festgehalten,
wobei sich die kirchlichen Teilnehmer die Genehmigung ihrer oberen Kirchenbehörden
vorbehielten.67

Das Erzbischöfliche Ordinariat weigerte sich, den Vertrag zu genehmigen
, und wollte die Standorte der beiden Altäre verändern. Der evangelische
Altar sollte noch weiter in Richtung Langhaus vorgerückt und der katholische
Altar noch mehr erhöht werden als vorgeschlagen. Die Protestanten
sahen in der weiteren Verschiebung ihres Altars eine räumliche Beeinträchtigung
der Abendmahlsfeier. Außerdem würde eine weitere Erhöhung
des katholischen Altars die Parität der Culte aufheben und eine Erniedrigung
des evangelischen Cultes unter den katholischen andeuten. Der Evangelische
Kirchengemeinderat von Kehl war nicht bereit, auf diese Forderung
des Ordinariats einzugehen und drängte jetzt auf eine Entscheidung,
seinerseits die neue Kirche mit oder ohne Einweihung in Gebrauch neh-


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