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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 230
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Claudia Elben

Stadt sollen den Aufenthalt von wartenden Fuhrwerken ermöglichen. Der
halbkreisförmige Platz vereinigt die aus den verschiedenen Richtungen
einmündenden Straßen. Für den Ettlingertor-Platz in Karlsruhe hatte Weinbrenner
einige Jahre zuvor ein ähnliches Konzept entwickelt.50

Die Baugesetze

Diesem ersten Bauplan, in dem die alte Bebauung dunkelgrau, rot die bereits
vergebenen und gelb die noch zu vergebenen Bauplätze angegeben
sind, liegt ein Verzeichnis der ersten 39 „Baulustigen" bei, außerdem 21
„Baugesetze die bey der Wiedererbauung der Stadt Kehl zu beobachten
und befolgen sind" (Abb. 10).51 Darin wird in Artikel 1 die Bauhöhe an
den Hauptstraßen und freien Plätzen auf zwei- oder mehrstöckig festgesetzt
, eingeschossige Gebäude dürfen nur in den Nebengassen errichtet
werden. An der Hauptstraße muss jedes neue Haus eine Frontlänge von
mindestens 40 Fuß haben, ausgenommen sind jedoch die Hauseigentümer,
die vorher ein kleineres besessen haben. Aus gesundheitlichen Gründen
darf die lichte Stockwerkshöhe der Wohnhäuser an der Hauptstraße und an
den Plätzen nicht unter 10 Fuß (3 m) liegen. „Nach der in Kehl angenommenen
Bauart dürfen zwar die Facaden gegen die Straßen und an der hintern
Seite ganz von Holz, oder auch zur Hälfte von Stein aufgeführt werden; für
das Ansehen der Stadt müssen jedoch die vordem Facaden anständig und
ohne Nachteil für den Nachbar erbaut, und deshalb ohne Vorsprünge und
vorragende Anhänge decorirt werden." 60 Fuß breite oder zwei kleinere
aneinanderstoßende Gebäude müssen eine Toreinfahrt zum Hof aufweisen,
sofern dieser nicht über eine Nebengasse für die Feuerspritze zugänglich
ist. Eingangstreppen dürfen höchstens 2 Fuß in das Trottoir hineinragen.
Weitere Vorschriften betreffen die Bauweise, Brandgiebel und die handwerkliche
Bauausführung. Zum Abschluss schreiben Weinbrenner und
Tulla die Verwendung eines einheitlichen Maßsystems vor, das bis dahin
keineswegs üblich war. „Endlich soll gegen alle Irrungen und wegen den
verschiedenen in Kehl statt habenden Maasen der neue Werkschu, wovon
10' die Länge einer Ruthe, 100 Quad. Fuß eine Quad. Ruthe und 400
Quad. Ruthen einen Morgen geben, daselbst gesetzlich für alle Vermessung
des Terrains und der Gebäude allgemein angenommen werden." Damit
wurde das seit 1810 propagierte badische Maßsystem, das sich am französischen
metrischen System orientierte, für Kehl verbindlich.

In einem Nachtrag vom 3. Januar 1816 wurde jedoch der Passus in Artikel
2 „... wo es heißt, daß ein jeder welcher in der Hauptstraße oder auf
dem Marktplaz eine Baustelle verlangt wenigstens 4-5000 f besitzen
müsse ..." auf Bitte des Innenministeriums gestrichen und darüber hinaus
die Erbauung eines gesonderten Brückenzollhauses an der Rheinbrücke
angeordnet. Vom Kriegsministerium wurden eine ebenfalls vom Rheintor


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