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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 309
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Leutesheim und Regine Jolberg

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das bisher gegen Pfarrer Mann eingeschlagene freundliche Benehmen
fester zu begründen."50 Am 11. Mai 1848 nannte Karl Mann im „Reich
Gottes" die Anhänger Heckers „betörte Menschen", „Knechte des Verderbens
", „Ruchlose", „verblendete Brüder", „Aufrührer und Schreier", oder
ganz einfach: „Böse".51 Seine Überzeugung blieb den Leutesheimern nicht
verborgen.

In der Karwoche 1949 kam es zum Eklat. „Mutter" Jolberg, wie Regine
seit Gründung der Lehranstalt sich nennen ließ, und ihre „Schwestern" genannten
Schülerinnen übten mit den Kindern für die Nachmittags-Gottesdienste
von Palmsonntag bis Karfreitag eine kurze Liturgie ein. „An den
Hauptstellen der Leidensgeschichte, die der Herr Pfarrer erzählte", sollte
sie gesprochen und gesungen werden. „Je mehr diese stille Leidensfeier
die empfänglichen Herzen rührte, um so mehr empörten sich die Anderen.
So geschah es, als am grünen Donnerstag die Bänkchen in die Kirche getragen
werden sollten, dass die jungen Burschen den Schwestern den Weg
verstellten, und sich ein solcher Empörungsgeist kund tat, dass Pfr. Mann
es für besser hielt, um der heiligen Zeit willen stille zu sein."52

Am 7. April 1849 meldete Karl Mann den Vorfall an das Großherzogliche
Bezirksamt: „Seit der Unterzeichnete sein hiesiges Amt bekleidet -
3V2 Jahre - suchte er jederzeit Hand in Hand zu gehen mit der bürgerlichen
Obrigkeit, zog den Bürgermeister so oft als möglich nicht nur in
Schul-, sondern auch zu kirchlichen Beratungen und alles ging selbst in
den unruhigsten Zeiten in Frieden und Einigkeit hin. Da auf einmal fängt
derselbe an, am verflossenen heiligen Palmsonntag in das kirchliche Amt
einzugreifen und duldet am heil. Gründonnerstag einen förmlichen gewaltsamen
Eingriff in dasselbe. Die Veränderung seines Wesens kann man sich
nicht anders erklären, als dass hier die Errichtung eines radikalen Lesevereins53
mitgewirkt hat, welcher ohne bei der Schulbehörde auch nur angefragt
zu haben, seit einiger Zeit seine Zusammenkünfte an Abenden in
der Schulstube hält, was schwerlich gesetzlich erlaubt sein dürfte. - Großherzogliches
Bezirksamt wolle den hiesigen Bürgermeister Zimmer auf das
Ernstlichste in die Schranken seines Amtes verweisen."54

Am 20. April 1849 erließ der Oberkirchenrat einen Bescheid, der sich
für einen Verweis gegen den Bürgermeister aussprach. Er „müsse aber
auch gegen Pfr. Mann die Erwartung aussprechen, dass er nun selbst einsehe
, welche Auftritte und üblen Folgen für die Ruhe und den Frieden einer
Gemeinde herbeigeführt werden, wenn die bisherige Ordnung der gottesdienstlichen
Feier verlassen und Einrichtungen eingeführt werden sollen,
die wenigstens einem Teil der Gemeindeangehörigen Anstoß erregen und
man fordere ihn darum väterlich auf, künftig solche Neuerungen zu unterlassen
und hinsichtlich der Form der Gottesdienste die Vorschriften der
Unionsurkunde genau zu beachten, da Zeit und Umstände auch an sich guten
Absichten schlimme Folgen bereiten können".55


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