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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 315
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315

Bock - Christmann - Fronmatte
Rechtsverhältnisse in Sinzheimer Flurnamen

Ernst Schneider

In der Sinzheimer Überlieferung erscheinen vereinzelt zwei Häusernamen
mit Rechtscharakter: das Haus zum Bock und das Gefängnis die Katze. Zunächst
das Haus zum Bock: ,Die Heimburgen geben 4'/2 gülden zins zu
sanct lucien tag vom Gerichthuse genannt zum Bock by der Lynnden'
1510/f. 53 r. Dieses Haus war das Gerichtshaus, in dem die Heimbürgen
des Amts Sinzheim zu ihren Sitzungen zusammenkamen. Heimbürge,
mhd. heimbürge m. Gemeindevorsteher', ist der Inhaber eines (ländlichen)
Gemeindeamts, dessen näherer Inhalt von Fall zu Fall zu bestimmen war.
(Bad.Wb. 2, S.603). Für die Nutzung mussten die Heimbürgen einen bestimmten
Zins zahlen, und zwar auf ,sanct lucien tag', 13. Dezember, ein
Tag, der im Volksglauben nicht unbedeutend war. Das Gerichtshaus stand
bei der Linde, mitten im Ort. Diese Linde wird immer wieder erwähnt:
,bey der Linden uff dem Bühel vor der Kirchen' 1575 Il/f. 171 v; ,bey der
Linden vorm Rathaus' 1654/f. 313 v. Der Bestand dieses Gerichtshauses
lässt auch eine Verbindung zur Büttelmatte zu. Diese bei der Hilsmatte gelegene
Wiese war dem Büttel zur Nutzung überlassen. Büttel ist der Gerichtsbote
, der Gerichts- oder Amtsdiener, später der Ortsdiener.

Bock, das männliche Tier von Ziegen, auch von Rehen (Rehbock), Schafen
, ist häufig übertragen auf bockartig Aussehendes, auf Gestell und Geräte
meist aus Holz. Im Volksglauben spielt er eine beträchtliche Rolle, ist
in zahlreiche Redewendungen, Vergleiche, auch auf den Menschen bezogen
, in Kinderspiele eingegangen. Bock hat Anteil an der Namengebung.
(Vgl. Bad.Wb. 1, S. 276. - Schwab.Wb. l,Sp. 1242-1245. - Schweiz.Id. 4,
Sp. 1122-1127). Der Hausname zum Bock hat seinen Ursprung in Jagdtro-
phäen, die als Schmuck am Haus angebracht wurden. Namengebend war
auch der Name des Hausbewohners, dessen Eigentümlichkeiten. So geht
der Freiburger Hausname zum roten Böcklin auf das Geschlecht Böcklin
zurück. Von Einfluss war auch die Heraldik; das Hauswappen (Horn) wurde
zur Hauskennzeichnung (vgl. allgemein Grohne S. 16, 38, 74).

Wo ein Gerichtshaus vorhanden war und Recht gesprochen wurde, ist
ein Gefängnis auch bescheidenster Art zu erwarten. Mehrmals begegnet in
der Sinzheimer Überlieferung das Katze genannte Ortsgefängnis: ,uff die
gefenckhnus die Katz genannt' 1615 I/f. 3v; ,uff die gefängnus die Katz
genannt' 1668 Il/f. 3v. Gefängnis, weiblich, bedeutet ,Gefangennahme,
Gefangenschaft', während das sächliche Geschlecht den ,Ort des Gefangenseins
' bezeichnet. (Bad.Wb. 2, S. 318 f. - Schwäb.Wb. 3, Sp. 154). Un-


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