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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 323
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Bock - Christmann - Frontmatte

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tung gelegene Bannwald (,bey der Schüfftung zwischen dem Banwaldt und
dem Bruechgraben' 1654/f. 341 v) mit dem Bannwaldgraben.

Allmend(e), mhd. almeinde, almende f., bedeutet ,was allen gemein ist',
bezeichnet ursprünglich das Land, das in gemeinschaftlicher Nutzung der
Dorfgenossen stand und vor allem der Holzgewinnung und der Viehweide
diente, nahm aber in Anpassung an die Rechtswirklichkeit die Bedeutung
,der Gemeinde gehöriges, verschieden genutztes Land' an. (Schmidt-Wie-
gand S. 618f. - Bad.Wb. I, S. 33. - Schwäb.Wb. 1, Sp. 142-144). Neben
Allmend(e) (,an die almend' 1452 XII. 6.; ,uff die Allmeindt' 1575 Il/f.
174v) kommen zahlreiche Bildungen mit verschiedenen Grundwörtern
vor: Allmend-acker, -bach, -bruch, -brunnen, -furt, -saum, -speck(e), -weg,
-weiher. Gemeiner Weg (,am gemeynen weg der in das dorff gät' 1510/f.
57 v; ,uf den gemainen weg' 1526/f. 4v) drückt ebenfalls die allgemeine
Benützbarkeit aus.

Die Geländenutzung bildete früher einen Teil der Besoldung für öffentliche
Dienstleistungen. Dem Bannwart ,Feldhüter, Flurschütz' war zur
Nutznießung ein Acker überlassen, der nach dem folgenden Beleg von
1652 (,in einer Binin') eingefriedigtes Sonderland in Ortsnähe bildete. Belege
: ,genannt des banwartes acker' 1453 IV. 25.; ,1 J. ackhers im Bann-
wartts ackher in einer Binin im Sintzenheimer Bann gelegen' 1652/f. 184m
r; ,1m Bammertsacker' 1867. ,Bammert' ist Mundartform. (Bad.Wb. 1, S.
115). Nochmals zu nennen ist die Büttelmatte (,2 tagwon matten genannt
büttel matt in kartunger bruch' 1510/f. 61 v; ,uf der Hültzmatten einseit der
Püttelmatten' 1575 I/f. 18 v), die dem Büttel, dem Gerichtsboten, zur Nutzung
überlassen war.

Streitacker und Streitmatte, nebeneinander liegende Geländeteile im Bereich
Winden, weisen auf Streitigkeiten, die um dieses Gelände geführt
wurden. Belege: ,heißt der Streit ackher, einseit neben der Streitmatt' 1668
I/f. 93 r; ,die Streitmatt' 1786/f. 41 r.

Die Leiberstunger Wandelmatte (,Leiberstunger Wandel Matten' 1754
L/S. 508; ,in der Wandel Matt' 1812 L/f. 90 r) ist eine Wiese, die von zwei
Berechtigten abwechselnd ein um das andere Jahr benützt wird (Keinath,
S. 151).

Personen- und Familiennamen, auch Berufsbezeichnungen kommen in
der Flurnamengebung häufig vor. Sie beziehen sich meist auf Besitzer und
Besitzverhältnisse, auf Nutzungsrechte. Der Anteil dieser Namengruppe ist
bei den einzelnen Grundwörtern verschieden stark. Dies hängt mit der
Häufigkeit der Grundwörter zusammen, auch mit dem Nutzungsgrad und
der Parzellierung von landwirtschaftlich genutztem Gelände. Neben Bildungen
mit Personenname + Grundwort kommen Bezeichnungen mit dem
bloßen Personen- oder Familiennamen vor allem im Rebbau vor. Hierzu
zählen: ,reben im Christmann zue Sinzheimb' 1675/f. 106 r; ,Reeben, die
mittlere Altenburg oder Christmann genannt' 1775 Il/f. 57 r; ,1m Christ-


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