Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 372
(PDF, 145 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2002/0372
372

Klaus G. Kaufmann

res, oft so niedergeschrieben worden sind, wie es phonetisch wahrgenommen
wurde, gibt es für ein und dieselbe Person die verschiedensten
Schreibweisen. Manche dieser Familien kommen aus der Schweiz, manche
aus dem Elsass, bei den meisten ist die Quellenlage zumindest vor 1600 so
schlecht, dass sie einfach aus dem Dunkel der Geschichte auftauchen.15

Nachfolgende Kirchenbucheinträge mögen die Verflechtung hiesiger
Scharfrichterfamilien deutlich machen: Georg Friedrich Rein (* 2.11.
1681, f 23.12.1734, carnifex in Hausach: 1708-1734), Sohn des Philipp
Rein, Scharfrichter in Hausach und der Anna Maria Burkhardt °°28.6.
1708, Maria Barbara Lohr, die Tochter des Gengenbacher Scharfrichters.16
Paten bei der Geburt des Georg Friedrich waren Matthias Ostertag und
Anna Maria Großholz. Matthias Ostertag, Scharfrichter in Renchen °°
11.8.1670 Anna Maria Rein, die Tochter des Hausacher Scharfrichters
Michel Rein.17 Wie man unschwer erkennen kann - alles Namen, die „vorbelastet
" sind.

In der Literatur, die die Lebensumstände der Scharfrichter beschreibt,
kann man lesen, dass der Scharfrichter im Wirtshaus einen besonderen
Platz hatte, nur aus einem bestimmten Becher trinken durfte, dass er sein
Vieh auf eine extra Weide führen musste, ja, dass er in der Kirche einen
separaten Platz einzunehmen hatte. Dass er dies nicht immer tat, ist an
folgendem Vorfall zu ersehen: „1651 geht die Klage, dass der Scharfrichter
von Hausach communizieret und mit anderen ehrlichen Leuten, gehet;
wenn man zu trinken gibt, trinkt er mit anderen us einem Glas; Herr
Pfarrer wird dewegen um Remedierung ersucht. In der Kirch soll er einen
besonderen stuel haben."18

Die Bestallung und das Meisterstück

Bislang haben wir uns fast ausschließlich mit dem sozialen Umfeld des
Scharfrichters befasst, seine eigentliche Tätigkeit ist aber die Durchführung
der vom Gericht verhängten Exekutionen, das Hängen, Rädern, Köpfen
oder das Durchführen der Ehrenstrafen (Pranger, Trille, Halsgeige
usw.), das Ausstäupen und Brandmarken nicht zu vergessen. Dazu musste
auch der Scharfrichter eine Lehre machen, in der Regel bei seinem Vater
oder einem verwandten oder befreundeten Meister. Bevor er eine Anstellung
bei einer Stadt oder einer Herrschaft erhielt, musste er ein Meisterstück
nachweisen. Dies war in aller Regel das Enthaupten durch das
Schwert mit einem Streich. Ein Fehlhieb galt als Kunstfehler („Putzen" im
Scharfrichterjargon) und führte zur Verweigerung der Entlohnung. In frühen
Zeiten hat man darauf den Scharfrichter gelyncht, weil es eine nicht
durch das Gerichtsurteil verhängte Verschärfung bedeutete, aber er bekam
auch Beifall, wenn eine Hinrichtung kunstgerecht gelang. Wohl schon im
16. Jahrhundert wurde vom Stadtknecht vor jeder Hinrichtung der Scharf-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2002/0372