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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 373
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Scharfrichter in der Ottenau - Spurensuche im 17. und IS. Jahrhundert

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richterfrieden ausgerufen: „Auf befelch des H. Bluetrichters befehle ich,
das wann dem Scharfrichter seine Kunst mißlingen würde, solle sich bey
leib und leben Straf kheiner undstehen, sich an ihme zu vergreifen, sondern
er Meister solle frey Ein- und Austritt haben".19 Dass die Exekution etliche
Geschicklichkeit und Nervenstärke bedurfte, zeigt eine Begebenheit aus
dem Jahre 1761. Bei der Hinrichtung des wegen Wilddieberei und Raubmords
verurteilten vulgo Weyer-Jörgle aus dem Peterstal, hat nach dem
Bericht des Oberamtmannes Dornblüth aus Wolfach, der Donaueschinger
Meistersohn, Johann Baptist Seidel sein Meisterstück machen sollen, ist
aber mit seinem Hieb wohl zu hoch bei dem Kinn herausgekommen. Dass
dies ihm die Bevölkerung nicht vergaß, wird fast 30 Jahre später deutlich,
als eine Kindsmörderin aus St. Roman ebenfalls mit dem Schwert gerichtet
werden sollte. Jacob Seidel, der Sohn des obigen Seidel, wollte an ihr sein
Meisterstück machen. Doch die Obrigkeit befürchtete wegen des großen
Anhangs einen Aufruhr und holte den Triberger Scharfrichter Johann Georg
Steinmayer, der vor über 8000 Personen die Hinrichtung kunstgerecht
vollzog, und empfahl, das Meisterstück an einem Landvaganten zu machen
, der weniger Rückhalt in der Bevölkerung habe.20

Die Hinrichtung und der Umtrunk

Die Hinrichtung fand bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts unter freiem
Himmel statt. Es war dies ein großes Ereignis, zu dem Tausende von Zuschauern
strömten. Die Taschendiebe hatten Hochkonjunktur. Das öffentliche
Schauspiel war zur Abschreckung und zur Erziehung gedacht, bekam
aber Volksfestcharakter. An die Hinrichtung schloss sich der Umtrunk der
Herren Richter und Herren Räte, sowie der Geistlichkeit an. So kam es vor,
da dies auf Kosten des hingerichteten Delinquenten geschah, dass man
mehr verspeiste und vertrank als der arme Sünder besaß und die Kosten die
herrschaftliche Kasse belasteten, wie dies 1686 in Triberg bei der Hinrichtung
eines sodomitischen Hirtenjungen geschah. Die vorderösterreichische
Kameralregierung zu Waldshut rügte dies energisch.21 Aber nicht nur dort
kam es dieses Brauches wegen zu Verstimmungen. Auch die Scharfrichter
luden ihre „nachbarlichen Meister" danach zum Umtrunk ein und oft wurde
, wie ein Hüfinger Scharfrichter beklagte, für den Umtrunk mehr ausgegeben
als die Hinrichtung für den Scharfrichter einbrachte, so dass er dabei
ja einen Verlust machte.22

Ganz andere Gründe hatte der Lahrer Pfarrer Caroli, der anlässlich der
am 7. September 1655 stattgefundenen Hinrichtung einer Frau und eines
Mannes wegen Hexerei, die Sitte der Malefikantenmahlzeit in der so genannten
Malefikantenpredikt am 12. September 1655 als groben Unfug an
den Pranger stellte. Er hatte die „armen Sünder" während ihrer Haftzeit
mit zwei weiteren Seelsorgern betreut. Monatelang beschäftigte diese Pre-


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