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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 382
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Helmuth Lehmann

Mantel und einem Hirschfänger. In Basel z.B. war ein schwarzweißer
Mantel vorgeschrieben.

Der Lahrer Scharfrichter Friedrich Frank ist auf seinem Siegel dargestellt
mit Kniebundhosen, einer vorne offenen Jacke mit Schwalbenschwänzen
bis unter die Knie, darüber trägt er einen Umhang, der fast bis
zum Boden reicht. Den Kopf bedeckt ein dreispitziger Hut. In gewichtiger,
breitbeiniger Stellung hält er rechtens das auf dem Boden stehende Richtschwert
, während er seine linke Hand in die Hüfte stemmt.

Die Gerichtsbarkeit in Lahr wurde bereits 1278 von den Geroldseckern
den Bürgern nach dem „Freiburger Recht" zugestanden. Man hat durch
diesen Vertrag ein altes adliges Standesvorrecht den bürgerlichen Schichten
übertragen. Über die Arbeit des städtischen Hochgerichts liegt im Lahrer
Archiv ein Gutachten des Hofrates Rauh aus Karlsruhe vor.3

Für Hinrichtungen sind bis heute nur einige Erwähnungen bekannt.
„Die Meissenheimer Chronik" berichtet: „Anno 1582. Am Freitag, den
9. März hat man Claus Bubenhofer von Dundenheim, so das Dorf angesteckt
, zu Lhar bey dem Hochgericht verbrannt. Da er dann greuliche
marter gelitten, wie er wol verdient. "

„Anno 1611. Mittwoch, den 10. Juli ist zu Lhar Hans Meyer, Burger von
Altenheim, mit dem schwert gericht worden. War ein Roßdieb. "

„Anno 1620. Den 16. November ist Jacob Keck von Ottenheim, der Steff-
lerin Sohn, zu Lhar enthaupt und verbrent worden, wegen er mit einer Stuften
zu thun gehabt, die auch zugleich in 4 stück zerhawen und mit im verbrent
ist worden."

„Anno Domini 1621. Im Juli ist der newe steinern Galgen zu Lhar gemacht
und Frey tag, den 27. Julii ein dieb darangehenckt worden. "

„Anno Christi 1630. Uff Donnerstag, den 25. Februarii sindt zu Lhar
zwo Personen mit dem schwertt gericht worden wegen Ehebruch, nemlich
Adam N., der nidermüller zu Hugsweyr, und eines Schneiders fraw da-
selbsten.

„Anno Christi 1631. Auff Mittwoch, den 6. Juli ist Beyer, von Altenheim
bürtig, zu Lhar bei dem galgen geradbrecht und armselich zerstossen worden
. Hat 3 mordt gethan und sonsten vil Pferdt neben anderen sachen ge-
stolen. Damalen ist auch Barbara Bubenhofferin von Altenheim, weil sie
ein Venefica (Giftmischerin) oder Hexin, daselbsten decollirt und der Körper
zu Pulver und aschen verbrant worden. "4

Besonders bekannt geworden sind zwei Hexenverbrennungen im Jahr
1655 in Lahr. Altenheim gehörte zur Herrschaft Lahr, dadurch war der
Lahrer Scharfrichter für diesen Ort zuständig.

Ins Altenheimer Kirchenbuch hat der damalige Pfarrer Johann Heinrich
Büttner geschrieben: „Freitags, 7. September anno 1655 sind zu Lahr beim
Stumpenlindle mit dem Schwert gerichtet worden und ihr Körper mit feuer
verbrandt: Georg Wälde, Leinenweber von Lahr, ein Mann von 61 Jahren,


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