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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 387
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Zur Geschichte der Lahrer Nachrichter und Wasenmeisterei

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Ordnung verstoßen. Mänlin erhielt kein Präsent und hat darauf den Scharfrichter
Burkhard beim Durlacher Hof angeklagt, dass er eine Anordnung
übertreten hätte. Der Hofrath in Carolsburg (Durlach) ordnete am 12. April
1714 an, dass 80 Gulden als Strafe zu bezahlen sind. Der Rathsfreund Philipp
Moritz Vinther soll diesen Betrag gegen Quittung einziehen und dem
Markgräflichen Fiscus zuführen, vorher müssen aber dem Jud Mänlin 20
Albus ausbezahlt werden. Außerdem wurde festgestellt, dass ein solches
Unternehmen der vorgegebenen Verordnung zuwider läuft. Es war den
Bürgern jeglicher Handel mit Juden bei Strafe verboten.14

Johann Michael Burckhard schrieb darauf an den Durlacher Hof, dass er
beim Juden Emanuel Mithlinger gegen eine Schuldverschreibung die 80
Gulden erhalten kann, aber dadurch immer mehr in die Armut gestoßen
wird, und er bat fußfällig um Erlass dieser Strafe, was vom Durlacher Hof
abgelehnt wurde.15

In den Jahren von 1701 bis September 1714 im „Spanischen Erbfolgekrieg
" war wieder die Ottenau besonders betroffen. Im September 1713 lag
das Gros der französischen Armee unter dem Befehl von Marschall Claude
Louis Hector Herzog von Villars zwischen Dinglingen und Niederschopfheim
.

Durch das Fouragieren (Essen und Futter beschaffen für Menschen und
Tiere) der Armee war das Land total verarmt und die Ställe waren leer. Die
Einnahmen für den Scharfrichter und Wasenmeister sanken auf Null.
Johann Michael Burckhard versuchte in einem Schreiben an den Hof in
Durlach, seinen Zustand mit der Auszahlung eines Wartegeldes und durch
Lieferung von Naturalien zu verbessern.16 Nach Rückfrage beim Stadt- und
Landschreiber Vinther wurde festgestellt, dass ein Wartegeld und ein Zu-
schuss in Naturalien bisher in Lahr nicht üblich waren und wurden deshalb
abgelehnt.17

Im Jahr 1720 beklagte sich Johann Michael Burckhard, dass er bisher in
der Stadt und Herrschaft Lahr die krepierten Tiere gegen einen angemessenen
Betrag durch seine Leute abgedeckt hat. Seit einiger Zeit gehen die
Bürger und Untertanen dazu über, ihre alten, unbrauchbaren Pferde nicht
durch ihn abzuhäuten und begraben zu lassen. In vielen Fällen wird das
krepierte Vieh liegen gelassen oder an fremde liederliche Abdecker verkauft
. Er hätte dadurch großen Schaden, da er eigene Leute und Pferde
unterhält und von der Herrschaft keine Besoldung bekommt.18

Wie es schien, war Johann Michael Burckhard mit seinem Amt in der
Herrschaft Lahr unzufrieden und hatte sich wieder der Herrschaft Mahlberg
zugewendet, für die er sich nach dem Tod seines Vaters am 7. Februar
1717 kaum interessiert hat. Burckhard war nach seiner Verheiratung und
nach der Übernahme des Lahrer Dienstes zum evangelischen Glauben
übergetreten. Nachdem er sich um das Mahlberger Scharfrichteramt bewarb
, ist er wieder mehr der „päbstlichen Religion zugetan". Amtmann


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