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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 388
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Helmuth Lehmann

von Dungern bat die Herrschaft des Markgrafen Carl in Durlach, Johann
Michael Burckhard aus dem Lahrer Scharfrichterdienst zu entlassen und
das Erblehen neu zu vergeben an den Scharfrichter Frank in Teningen für
dessen Sohn.19

In dieser Zeit muss seine Ehefrau Anna Maria Iting (Itinger), verwitwete
Heidenreich, gestorben sein. Er hatte mit ihr drei Kinder: Maria Ursula,
geb. am 29.3.1714 in Lahr, Maria Magdalena, geb. am 20.8.1716 in Lahr,
Johann Michael, geb. am 19.1.1719 in Lahr.

Johann Michael Burckhard ging nach dem Tod seiner Frau eine zweite
Ehe ein mit der Scharfrichtertochter Anna Maria Ostertag aus Maßmünster
. Diese Ehe blieb kinderlos. Anna Maria Ostertag starb bereits am
1.3.1725 im Alter von 43 Jahren in Lahr. Die beiden Stiefkinder Georg
Friedrich und Anna Maria Heidenreich lebten weiter in dieser Familie.

Rath- und Oberamtmann von Dungern und Rath- und Landschreiber
Krieg der Herrschaft Lahr baten am 23. September 1720 den Markgrafen
Carl in Carlsruhe um eine Versteigerung der unbesetzten Scharfrichterstelle
in Lahr. Interessenten sind die Scharfrichter Frank in Teningen und
Großholz in Straßburg. Nach Rücksprache hatte der Scharfrichter Großholz
sein Interesse zurückgezogen. Die Übernahme des Scharfrichterdienstes
in Lahr war erschwert durch das Majorat auf das Erblehen in der
Familie Heidenreich. Scharfrichter Frank hatte das Erblehen für seinen
Sohn für hundert Thaler gesteigert. Man war außerdem der Meinung, dass
der Sohn Georg Heidenreichs Georg Friedrich nicht ohne Steigerung das
Erblehen übernehmen könne.20

Johann Michael Burkhard wehrte sich gegen dieses Ansinnen. Er
schrieb, dass er bei der Übernahme bereits 86 Thaler bezahlt habe und er
wies auch darauf hin, dass seine Vorfahren 50 Jahre und sein Großvater allein
40 Jahre den Scharfrichterdienst ohne Klagen der Herrschaft geleistet
hatte. Er bat darum, den Scharfrichterdienst in Lahr so lange stehen zu lassen
, bis sein 14-jähriger Stiefsohn Georg Friedrich Heidenreich das Amt
übernehmen könne. Außerdem wurde erwähnt, dass Georg Friedrich in der
„Evangelisch lutherischen Religion erzogen worden sei was man mithin
gutheißen kann vor Gott und der Welt und dadurch auch hoffen kann um
gnädigste Erhörung".21

Am 10. August 1725 schrieb Georg Friedrich Heidenreich an seinen
Herrn, den Markgrafen zu Baden und Hochberg, Landgraf zu Saussenberg,
Graf zu Sponheim und Eberstein, Herr zu Rötteln, Badenweiler, Lahr und
Mahlberg e.C. nach Carlsruhe. Heidenreich nahm Bezug auf den Briefwechsel
aus dem Jahr 1720. Er schrieb, dass sein Stiefvater Johann Michael
Burckhard den Scharfrichter- und Wasenmeisterdienst einige Jahre
gehabt hätte und vorher sein leiblicher Vater Georg (Friedrich) Heidenreich
40 Jahre versehen hätte. Er wies darauf hin, dass ihm das Majorat gnädigst
überlassen wurde und dass er inzwischen in einem Stand ist, den Dienst


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