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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 398
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Helmuth Lehmann

nötigt gesehen habe, bei Herrn Frank in Straßburg einen Kredit von
600 Gulden zu entleihen und dafür zur Sicherheit den Lehensbrief
hinterlegen müssen. Obwohl sein Besitz mit einer Hypothek den Betrag
von 500 Talern überschritten habe, wäre Frank vor dem Krieg
nach Lahr gekommen um noch größere Sicherheit zu verlangen. Er
wünschte, dass der Lehensbrief bei ihm hinterlegt werde. Obwohl er
sich weigerte, hätte ihn der Oberamtssekretär Clemm gezwungen, den
Lehensbrief zu hinterlegen.
D. In den Berichten an die Herrschaft seitens des Oberamtes wäre vieles,
was berichtet wurde, absolut falsch und schlechterdings erdichtet.
Außerdem versuchte Johann Georg Frank durch hohe Angebote in den
Besitz des Erblehens zu kommen, und er bat untertänigst, ihm diesen
Besitz zu überlassen.44

Als Anlage bestätigte ihm Johann Georg Frank den Erhalt des Erblehenbriefes
bis zur Abtragung der Schuld. Der Abschluss dieses Vertrages wurde
auch vom Oberamt gezeichnet und gesiegelt.

Der Jurist Krieg der Herrschaft in Usingen merkte am Ende des Schreibens
an, dass ein unterschriebenes und gesiegeltes, für richtig befundenes,
Exemplar des Vertrages beim Syndikus der Ortenauer Reichsritterschaft
Sahlers in Straßburg hinterlegt wurde.45

Am 13. Januar 1736 meldete sich die Fürstliche Regierung mit einem
Gutachten. In diesem wurde festgestellt, dass die wenigen Berichte über
diesen Fall gesichtet worden sind und nicht festgestellt werden konnte, warum
dem Scharfrichter Heidenreich das Erblehen entzogen werden sollte.
Außerdem möchte er sich an das Kayserliche- und Reichskammergericht
wenden, um eine Expertise zu erhalten. Sie schlagen daher vor, dass das
Oberamt Lahr versuchen sollte, eine gütliche Lösung herbeizuführen 46

Johann Georg Frank wurde vom Oberamt Lahr angesprochen, ob er
nicht wieder auf sein Amt verzichten möge. Er könne das bereits ausgelegte
Geld wieder zurückbekommen. Daraufhin schrieb er an den Herrn Rath
und Oberamtmann, dass er die „Verdrüßlichkeiten" leid wäre, und bat um
eine Entscheidung zu seinen Gunsten. Er führte nochmals die bekannten
Nachteile des Scharfrichters Heidenreich auf und stellte fest, dass er sich,
getäuscht durch die Übergabe seines Lehensbriefes, auf andere gute Ämter
verzichtet hätte und nun zwischen zwei Stühlen sitzen würde. Er fühlte
sich ruiniert und könnte sich unmöglich auf einen Verzicht des Scharfrichter
- und Wasenmeistersamtes einlassen 47

Johann Georg Frank stellte nochmals fest, dass er am 18. Februar 1734
mit dem Scharfrichter- und Wasenmeistersamt belehnt wurde, weil Georg
Friedrich Heydenreich durch sein liederliches Leben eine so große Schuldenlast
hätte, dass er Konkurs gemacht hätte. Er hätte sich auch seinem
Amt gegenüber als unfähig erwiesen und dieses dadurch verloren. Durch


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