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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 404
(PDF, 145 MB)
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404

Helmuth Lehmann

wolle". Als Anlage zu diesem Schreiben lag ein Auszug des geänderten
Lehenvertrages bei.66

Oberforstmeister von Schilling aus Euenheim berichtete, dass der Erbbeständer
die Änderung im Lehensvertrag nicht billige, zwei herrschaftliche
Hatzhunde unentgeltlich aufzuziehen, und sei auch nicht bereit, statt
dessen eine Gebühr zu bezahlen. Oberförster Fabricius ließ wissen, dass
die vier Klafter Holz einen Wert von 40 Gulden hätten und unentgeltlich
ausgeliefert wurden bei Ablieferung der zwei Hatzhunde. Der Karlsruher
Hofrat erklärte zu dem Bericht von Oberforstmeister von Schilling, dass im
Lehenvertrag nicht festgelegt sei, dass das Holz nur bei Ablieferung von
Hunden ausgeliefert werden könne, und Frank auch nicht gezwungen sei,
bei nicht Ablieferung der Hunde eine Gebühr zu zahlen.67

Die Karlsruher-Forst-Commission bat das Oberforstamt Euenheim um
ihren Bericht, wie es bei der vorherigen Regierung gehandhabt wurde mit
der Haltung der Hunde und ihrer Ablieferung nach Wiesbaden.68

Von Schilling schrieb, dass der Oberförster Fabricius berichtete, dass
seit 28 bis 30 Jahren keine Herrschaftlichen Hatzhunde mehr gehalten wurden
und die Beständer hätten auch kein Surrogat dafür bezahlt. Der Letzte,
der Hunde unterhalten hätte, wäre der Wasenmeister Heidenreich gewesen,
er hätte sie jung bekommen und als sie erwachsen waren, wären sie auf
herrschaftliche Kosten nach Wiesbaden transportiert worden.69

Da der Wasenmeister Frank nicht gegen eine Verordnung verstoßen
wollte und auch statt Haltung der Hunde keine Taxe zu bezahlen bereit
war, wäre das einzige Mittel, falls Hatzhunde in Karlsruhe benötigt würden
, zwei junge Hunde nach Aufzucht im Austausch gegen zwei neue junge
Hunde nach Karlsruhe zu liefern. Für das Forstamt Euenheim wären
Hatzhunde völlig unnütz.

Die Karlsruher-Forst-Commission teilte dem Oberforstmeister von
Schilling mit, dass sie die Verpflichtung der Hunde-Aufzucht bestehen lassen
, aber zur Zeit nicht auf einer Erfüllung beharren würden.70

Am 12. Juli 1806 mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte nahm Kurfürst
Karl Friedrich den Titel „Großherzog von Baden" an, kurz darauf, am
6. August 1806 legte Kaiser Franz II. die Kaiserkrone nieder. Durch diesen
Akt hatte sich das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation" aufgelöst.

Im Großherzogtum Baden ging man daran, eine moderne Verwaltung
einzurichten und die mittelalterlichen Strukturen aufzulösen. Bereits im
November 1809 gab man ein Organisationsedikt heraus, mit dem man die
Verwaltung völlig neu organisierte. Es gab eine Kreiseinteilung und das
ehemalige Oberamt Lahr wurde als Bezirksamt Lahr dem Mittelrheinkreis
zugeordnet.

Im Jahr 1811 starb Großherzog Karl Friedrich und die Regierung wurde
übernommen von Großherzog Karl, der bis 1818 regierte und im Alter von
32 Jahren bereits verstarb.


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