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Helmulh Lehmann
Standpunkt des Lahrer Galgens bis zum 13. November 1804 auf dem Galgenberg,
Grundstück Lagerbuch Nr. 4477 (-*) (Flurplan Lahr 1865)
Von gnädigster Herrschaft empfängt er weiter alljährlich 4 Klafter Buchenholzfür
12 Gulden 22 Albus 4 Pfennig für das ehemals bezogene Heu.
Im Unbringen hat er dafür von dem crepierten Rindvieh 1 Gulden gegen
Zu rückliefe rung der Häute, von den crepierten Pferden aber die Haut ohn-
entgeldlich zu beziehen; auf dem Land hingegen hat er überhaupt die Häute
umsonst zu empfangen.
Lahr, den 7. November 1777
Wir haben es für unumgänglich nothwendig erachtet, den Text dieser
beiden Urkunden hier wörtlich einzuhalten. Weil dieselben die einzigen
Beweisstücke über das, wie gleich näher erwähnt werden soll, bestrittene
Obereigenthum der nicht unbedeutenden, dem Lehensträger von Altersher
zum Genüsse überlassenen Liegenschaften sind. (Originaltext)
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