Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 411
(PDF, 145 MB)
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Zur Geschichte der Lahrer Nachrichter und Wasenmeisterei

Diese Letzteren sind angeschlagen:



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a. Die Scharfrichterwohnung in der Stadt Lahr





nebst Zubehör sodann auf Lahrer Gemarkung

4000 Gulden

160 Gulden

b. 5 Sester 22 Ruthen 83 Schuh der Bühl mit





Garten am Weg

700 Gulden

35 Gulden

c. 1 Sester, 15 Ruthen, 15 Schuh Acker in der





Vogtshalde

WO Gulden

5 Gulden

d. 1 Sester 65 Ruthen 97 Schuh Acker im





Stumpenlindle

200 Gulden

10 Gulden

e. 3 Sester 91 Ruthen 7 Schuh das Hochgericht





und zugehörige Ländereien am Galgenberg

350 Gulden

20 Gulden

f. 477 Ruthen Matten in Hugsweier

/ij (julaen 50

41 Gulden

g. 30 Ruthen Matten in der oberen Warth





zu Mietersheim

25 Gulden

1 Gulden 30

h. der Wasenplatz zu Altenheim

200 Gulden

12 Gulden

i. 390 Ruthen Wiese im Kleinfeldele





zu Dinglingen

290 Gulden

20 Gulden

Summe

6580 Gulden 30

304 Gulden 30

Die Stadtgemeinde Lahr sah sämtliche auf Lahrer Gemarkung gelegenen
Liegenschaften als Obereigentümer an, während die Großherzogliche
Amtskasse Lahr nur von der Scharfrichterwohnung nebst Zubehör als Besitz
der Stadt Lahr ausging und das Obereigentum der übrigen Liegenschaften
für den Lehenfiscus in Anspruch nehmen wollte. Das Bezirksamt
Lahr berichtete dem Großherzoglichen Verwaltungshof nach Bruchsal,
dass sich Ferdinand Frank auf eine Ablösung der Lehnbarkeit der Wasenmeisterei
allein nicht einlasse und nur einer billigen Ablösung des ganzen
Lehens, durch welche auch das Obereigentum der Gebäulichkeiten und
Gärten auf ihn übergingen.

Das Bezirksamt erklärte, dass diese Ansprüche keine Berücksichtigung
finden könne und dass die Verhandlungen wegen Auflösung des Erblehens
zur Zeit ruhen. Dies soll dem Berechtigten mitgeteilt werden.84

Inzwischen hatte Ferdinand Frank Verhandlungen mit der Stadt geführt
mit dem Ergebnis, dass die Stadt Lahr „als Obereigentümerin gehörenden
Liegenschaften mit Ausnahme eines Ackers und einer Wiese im Werte von
450 Gulden dem Lehenträger gegen Abtretung der letzteren und Zahlung
von 625 Gulden als reines Eigentum überlassen werde ".

Bereits am 21. Dezember 1867 teilte das Bezirksamt Lahr dem Verwaltungshof
in Bruchsal mit, dass Friedrich Ferdinand Frank am Tag zuvor
verstorben ist.85


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