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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 419
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Die Scharfrichter und Wasenmeister zu Kork

Hans Herrmann

Die Grundherrschaft hatte die Gewalt über Leben und Tod ihrer Untertanen
. Ein Sinnbild dieser Gerichtshoheit der Grafen von Hessen-Hanau-
Lichtenberg war das Hochgericht mit dem Galgen auf dem „Galgenfeld"
bei Odelshofen. Das Holz für den Galgen wurde von den Untertanen in
Fronarbeit geschlagen und an die Richtstätte gefahren. Die Zimmerleute
erhielten für den Aufbau des Galgens einen Tageslohn.
Bis ins 19. Jahrhundert war die Rechtssprechung äußerst hart, es kam häufig
zur Anwendung der Todesstrafe. Die Mörder wurden meist enthauptet,
die Diebe gehängt, die Hexen verbrannt.

Das Gerichtsverfahren war kurz. Ein herrschaftlicher Amtmann verkündete
in Kork auf dem Bühl das Todesurteil und brach den Stab. Bevor der
Delinquent unter Bewachung gleich zum Richtplatz gefahren wurde, durfte
er im „Grünen Baum" seine „Henkersmahlzeit" einnehmen; auch während
der Fahrt bot ihm die Wache Rotwein an. Nach Vollstreckung der Todesstrafe
legten der Scharfrichter und seine Helfer den Hingerichteten in den
Schinderkarren und führten ihn auf den Friedhof, wo die Leiche verscharrt
wurde. Ein christliches Begräbnis wurde dem Toten versagt.

Für eine Hinrichtung und die Beerdigung des Hingerichteten erhielt der
Scharfrichter im 17. Jahrhundert als Lohn vier Pfund Silberpfennig und
zehn Schilling.1

Um 1350 wird mit „Wilhelmus carnifex" in Kork zum ersten Male ein
Scharfrichter Wilhelm erwähnt.2

Der Scharfrichter erhielt sein Amt bis ins 19. Jahrhundert von seiner
Herrschaft als Erblehen, zu dem Haus, Hofstatt und Wasen gehörten. Wenn
sich ein Scharfrichter oder dessen Sohn um das Scharfrichteramt an einem
anderen Ort bewerben wollten, mussten sie ein Zeugnis ihrer Herrschaft
vorlegen. So bewarb sich Hans Michael Großholtz, der Sohn des Straßburger
Scharfrichters Hans Michael Großholtz, um das Scharfrichteramt in
Baden-Baden.3

Für seine Bewerbung erhielt er von der Stadt Straßburg folgendes Zeugnis
: „ Wir Philipp von Wittersheim, der Meister und der Rath der Stadt
Straßburg tun hiermut kund, ... daß unseres Raths Redner, der hochgelehrte
Johann Adam Boll, uns im Namen Johann Großholtzen, unseres Bürgers
und Scharfrichters vortragen lassen, was er zu seiner Beförderung gestaltete
: Großholtz hat unterschiedliche Malefizpersonen, sowohl bey hiesiger
Stadt als auch bei der frantzösischen Garnison mit dem Schwert und dem
Strang hingerichtet, und in diesem wie auch ander scharf richterliche Exe-


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