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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
82. Jahresband.2002
Seite: 421
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Die Scharfrichter und Wasenmeister zu Kork

421

Der Markgraf von Baden und Graf Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt
billigten den Tausch, und Georg Friedrich Großholtz wurde mit dem Amt
des Scharfrichters und Wasenmeisters in Kork beliehen.10

Er erwarb auf dem Gewann „Cunzloh" einige Kilometer vom Dorf entfernt
ein Grundstück mit einem „Bosch" (kleiner Wald), um dort einen
„Wasen" anzulegen, einen Platz, auf dem verendete Tiere vergraben wurden
. Auf dem steinigen Gelände errichtete er eine Hütte, in der die Tierkadaver
vor der Verlochung abgehäutet wurden. Das Gewann erhielt deshalb
später den Namen „Schindersbosch".11 Mit dem Amt des Scharfrichters,
das manchmal über Jahrzehnte als Erblehen einer Familie gehörte, war
häufig das Amt des Wasenmeisters (Abdecker) verbunden, der im Volksmund
auch Schinder genannt wurde.

Wegen großer Schulden musste 1780 nach dem Tod von Friedrich
Großholtz ein „Bosch" versteigert werden. Im Steigerungsbrief wurde sein
Sohn Adolf erwähnt, an den das Erblehen des Scharfrichters überging.12

Gerichtsschultheiß Zuflucht erwähnte 1800 in seinem Tagebuch den
Wasenmeister und Scharfrichter Großholtz, welcher der Herrschaft einen
Bericht über die „Sucht" bei Rindern vorlegen sollte. Es geht nicht aus den
Akten hervor, ob Großholtz der Scharfrichter war, der den letzten am 17.
August 1802 auf dem Korker Bühl zum Tode verurteilten Verbrecher
hinrichtete. Adolf Großholtz wurde urkundlich in Kork wegen seiner großen
Schulden erwähnt, die 1821 zur Versteigerung seines Erblehens und
seines Hauses führten. Auch der Versuch seines Sohnes Friedrich Großholtz
, das Anwesen zu retten, schlug fehl. Der Vogt Krieg ersteigerte das
Erblehen und verkaufte es 1825 an Andreas Kratt, den Scharfrichter von
Trossingen.

Andreas Kratt heiratete in Kork Marie Arbogast und hatte bis 1860 das
Amt des Wasenmeisters inne, das ihm jährlich 800 Gulden einbrachte.

1860 beschloss das badische Innenministerium die Abschaffung der
Wasenmeisterei als Erblehen. Andreas Kratt erhielt von der Regierung eine
Ablösesumme,13 für die der zwanzigfache durchschnittliche Jahresertrag
angesetzt wurde.

Einige Jahre später schloss die badische Regierung mit seinem Sohn
Christian einen Vertrag ab:

„Zugleich wird bekannt gegeben, daß nach einem von den Gemeinden
des frühern Wasenmeisterei-Bezirks mit Christian Kratt in Kork abgeschlossenen
Vertrage dieser als Abdecker für die betreffenden Gemeinden
aufgestellt ist und auf Verlangen der Eigenthümer abgängige Thiere zu
tödten, und die getödteten oder gefallenen abzuholen und zu vergraben
hat.


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